Mehrere Millionen Euro Feuerwehrförderung: Erste Tranche zugewiesen

10.06.2022, 16:08 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)

21 Mio. Euro für 2022 und 11 Mio. Euro Vorausermächtigungen für Projekte, die 2023 weiterfinanziert werden – die ersten Mittel zur Feuerwehrförderung stehen ab sofort zur Verfügung und werden nun zugewiesen. Kommunen setzen die Gelder u. a. zur Finanzierung von Feuerwehrgerätehäusern oder zur Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen ein. Die Mittel werden zur Fortführung von Projekten, wie beispielsweise für den Bau eines Kompetenzzentrums für den Brand- und Katastrophenschutz im Vogtlandkreis verwendet, den Bau eines Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde Oderwitz – dort werden zwei bisherige Ortsfeuerwehren zusammengelegt – und die Sammelbeschaffung einer gemeinsamen Drehleiter der Städte Königsbrück, Radebeul, Radeburg, Nossen und Riesa. Auch können komplett neue Projekte beantragt werden.

»Die Förderung ist immens wichtig für viele sächsische Gemeinden und damit auch für die flächendeckende Weiterentwicklung des Brandschutzes in unserem Freistaat. Die Mittel fließen vor Ort in kleine und große, gemeinsame und eigenständige kommunale Projekte. Das bringt nicht nur die Wehren und Einheiten voran, es stärkt auch die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger«, so Staatsminister Armin Schuster.

Die Fördermittel sind heute der Landesdirektion zugewiesen worden, die diese an die Landkreise als Bewilligungsbehörden für die kreisangehörigen Gemeinden weiterreicht, damit das Geld entsprechend der dort im Vorfeld aufgestellten Prioritätenlisten vor Ort ankommt. Für Projekte auf Landkreis-Ebene bzw. für Projekte von kreisfreien Städten erstellt die Landesdirektion direkt die Förderbescheide.

Insgesamt stehen im Staatshaushaltsplan für das Jahr 2022 Kassenmittel im Umfang von 40 Mio. Euro zur Verfügung und insgesamt 15 Mio. Euro zur Weiterfinanzierung von Projekten in 2023 – der zweite Teil der Förderung wird entsprechend folgen.

Rechtsgrundlage für die Zuwendungen an die Kommunen ist die Richtlinie Feuerwehrförderung.


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