Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten wird novelliert

15.06.2022, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatssekretärin Neukirch: »Versorgung psychisch kranker Menschen weiterentwickeln und verbessern«

Das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) wird novelliert. Heute hat Staatssekretärin Dagmar Neukirch gemeinsam mit dem Sächsischen Landesbeirat Psychiatrie den offiziellen Start erklärt. Das SächsPsychKG regelt die Versorgung und Behandlung von psychisch kranken Menschen, die Anordnung von Zwangsmaßnahmen, die Unterbringung von psychisch kranken Menschen und deren Vollzug.

Staatssekretärin Dagmar Neukirch: »Das neue Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten soll den Rahmen beschreiben, wie sich die Versorgung von psychisch erkrankten Menschen in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Sachsen verändert und weiterentwickelt hat und echte Verbesserungen für die Betroffenen selbst und ihre Angehörigen bringen. Ich danke dem Landesbeirat für seine fachliche Unterstützung und Begleitung bereits im Vorfeld des Novellierungsprozesses.«

Der Landesbeirat Psychiatrie ist ein ständiges Expertengremium bestehend aus 15 ehrenamtlichen Mitgliedern unterschiedlicher psychiatrischer Versorgungsstrukturen und Interessensvertretungen, welches dem Sozialministerium beratend zur Seite steht und wichtige Impulse bei der Steuerung der Versorgung psychisch kranker Menschen setzt.

Die Evaluation des SächsPsychKG im vergangenen Jahr hat ergeben, dass in dem Gesetz – welches im Kern seit den 1990er Jahren unverändert ist - erheblicher Novellierungsbedarf besteht. Neben einer Anpassung des Gesetzes an die modernen Grundsätze und Strukturen der psychiatrischen Versorgung, wie eine wohnortnahe und vorrangig ambulante Behandlung und Betreuung psychisch kranker Menschen, soll das Gesetz einen Beitrag zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen leisten. Auch soll in dem geänderten Gesetz die Rolle der Betroffenen und Angehörigen bei der Versorgung und Behandlung von psychisch kranken Menschen gestärkt werden.

Für den nun anstehenden Novellierungsprozess sind themenspezifische Workshops unter Beteiligung der jeweils relevanten Versorgungszweige und Interessenvertretungen geplant.

Ziel ist, das novellierte Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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