Gemeinsame Medieninformation des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, des Sächsischen Landkreistages und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

27.05.2022, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich der Jahre 2023 und 2024 in Sachsen

Am Ende eines langen Verhandlungstages konnte diese Woche im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen mit den Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Bert Wendsche, des Sächsischen Landkreistages (SLKT), Frank Vogel, und Finanzminister Hartmut Vorjohann zur Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs der Jahre 2023 und 2024 im Rahmen des diesjährigen Spitzengespräches eine Einigung erzielt werden.

Am bewährten Grundsatz einer gleichmäßigen Entwicklung von kommunalen Einnahmen und staatlichen Einnahmen wird festgehalten. Auf Grundlage der letzten Steuerschätzung erhöht sich damit die Finanzausgleichsmasse für die Kommunen im Jahr 2023 um gut 460 Millionen Euro auf über 4,1 Milliarden Euro und im Jahr 2024 um weitere gut 455 Millionen Euro auf über 4,5 Milliarden Euro. Mit Blick auf wirtschaftliche und finanzielle Unwägbarkeiten des Ukraine-Krieges werden aus dem Rahmen des Jahres 2024 300 Millionen Euro einer Vorsorgerücklage zugeführt, um Risiken abfedern zu können.

Staatsminister Hartmut Vorjohann: »Wir werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen in den kommenden beiden Jahren ein erhebliches Plus an frei verfügbaren Finanzmitteln zur Verfügung stellen. Damit können auch Nachholbedarfe finanziert werden, die in Folge der Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 entstanden sind. Zudem tragen die Kommunen künftigen Risiken mit der Bildung einer Vorsorgerücklage Rechnung und tragen damit einen maßgeblichen Teil zu einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik bei. Besonders erfreut bin ich jedoch, dass es uns gelungen ist einen großen Durchbruch bei der zukünftigen Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus zu erreichen. Ganz im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung wird dieser zukünftig aus Kommunalbudgets heraus finanziert und verantwortet. Am Ende stehen allein in diesem Gesamtpaket ab 2023 115 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, welche von den Landkreisen und kreisfreien Städten und damit den Aufgabenträgern direkt verwaltet und vergeben werden. Damit bekommen wir dann auch dieses Thema finanziell und organisatorisch endlich in den Griff.«

Landrat Frank Vogel, Präsident des Sächsischen Landkreistages sagte zum Verhandlungsergebnis: »Ich bin froh, dass es gerade in schwierigen Zeiten wiederum gelungen ist, am bewährten Finanzausgleichssystem zwischen Kommunen und Freistaat festzuhalten. Gegenseitiges Vertrauen, Verlässlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz haben diese Einigung möglich gemacht. Die dabei vereinbarte Finanzlinie stellt einen wesentlichen Beitrag zur Handlungsfähigkeit und Sicherstellung der öffentlichen Aufgabenerledigung der Landkreise dar.«

Oberbürgermeister Bert Wendsche, Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages erklärte: »Die Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich der kommenden zwei Jahre standen unter schwierigen gesamtwirtschaftlichen Vorzeichen. Auch die öffentliche Hand ist von enormen Kostensteigerungen betroffen. Zugleich ist die weitere Entwicklung der Konjunktur und damit des Steueraufkommens angesichts des Ukraine-Krieges ungewiss. Vor diesem Hintergrund haben wir eine gute Grundlage für die kommunale Finanzausstattung vereinbart. Die inflationären Risiken werden für die Kommunen zumindest abgefedert. Mit der Pauschalierung der Straßenbauförderung stärken wir die kommunale Eigenverantwortung und machen einen wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung dieses Förderbereichs.«

Die Vereinbarungen aus dem Spitzengespräch werden nun seitens des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen im Rahmen eines Gesetzesentwurfes innerhalb der Regierung abgestimmt und im Anschluss dem Sächsischen Landtag gemeinsam mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.


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