Landesweite Aktionswoche für Kindertagespflege

02.05.2022, 10:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In Sachsen startet heute (2.Mai) die »Aktionswoche für die Kindertagespflege in Sachsen«. Ziel der Aktionswoche ist es, die Kindertagespflege transparent und erlebbar zu machen und die öffentliche Wahrnehmung bei Eltern, Vertretern von Kommunen, Verwaltung und Politik zu stärken. Die Schirmherrschaft über die Aktionswoche hat Kultusminister Christian Piwarz auch in diesem Jahr übernommen. Zum Auftakt besuchte der Minister heute eine Kindertagespflegestelle in Freiberg.

»Kindertagespflegestellen sind wertvolle, familiäre Betreuungsangebote, die unser System der Kindertagesbetreuung bereichern. Gerade wenn es darum geht, sein Kind in den ersten drei Jahren in andere Hände zu geben, sind Tagesmütter und Tagesväter für Eltern ein wichtiges Alternativangebot. Leider gibt es immer noch zu wenig Beachtung und zu viele Vorurteile für diese Betreuungsform. Das muss sich ändern und dazu trägt die Aktionswoche bei«, erklärte der Minister.

Die Kindertagespflege im Freistaat Sachsen feiert in diesem Jahr ihr 30-jähriges Bestehen. In Sachsen werden 6.610 Kinder von 1.559 Kindertagespflegepersonen betreut, darunter 1.453 Tagesmütter und 106 Tagesväter (statistischen Angaben vom März 2021). Die Aktionswoche findet nach der Premiere 2017 und einer coronabedingten Pause nunmehr zum fünften Mal statt.

Hintergrund:

Organisatorin der Aktionswoche ist die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen (IKS). Kindertagespflege ist ein der Kita gleichrangiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Kindertagespflege ermöglicht die Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigen oder in anderen kindgerechten Räumen.
Sie ist vor allem durch ihr Setting eines familiennahen Profils und der Betreuung von maximal fünf Kindern durch eine feste Bezugsperson gerade für Kinder unter drei Jahren gut geeignet.

Die Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig. Sie müssen persönlich, fachlich und gesundheitlich für diese Tätigkeit geeignet sein und benötigen eine Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes. Zur Vergütung ihrer Tätigkeit haben sie Anspruch auf eine laufende Geldleistung mit verschiedenen Bestandteilen, die in Sachsen von den Kommunen festgelegt wird.

Über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Richtlinie KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb) fördert der Freistaat Sachsen die Stärkung der Arbeitsfähigkeit von Kindertagespflegepersonen durch die Gewährung eines Zuschusses für die Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson oder die Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege. Ebenso wird die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit durch Verbesserung der Ausstattung mit digitalen Medien in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gefördert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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