Zwölf Projekte zur Förderung von Integration in Sachsen können beginnen

20.04.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Mitten im Leben - Gleichberechtigte Partizipation in allen Bereichen verbessern«

Der Interkulturelle Garten in Coswig, Dresdner Nachbarschaften und Stadtteilpiloten in Chemnitz – diese und neun weitere Projekte zur Förderung von Integration in Sachsen können ab sofort ihre Arbeit aufnehmen. Unterstützt werden diese Initiativen vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, konkret über den Teil 1 der Förderrichtlinie »Integrative Maßnahmen«.

Staatsministerin Petra Köpping: »Zweck der Förderung ist es, die Integration und gleichberechtigte Partizipation von Personen mit Migrationsgeschichte in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern, ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ zu geben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der sächsischen Gesellschaft zu stärken. Ziel ist zudem die interkulturelle Öffnung in Organisationen sowie den Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit zu fördern. Die Förderung folgt dem Grundverständnis, dass Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess ist und dass sowohl Personen mit Migrationsgeschichte als auch die Mehrheitsgesellschaft gefordert sind, diesen Prozess aktiv und gemeinsam zu gestalten.«

Dafür stehen für das gesamte Förderjahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 13,44 Mio. Euro zur Verfügung. Insgesamt hatten sich 21 Projekte um eine Förderung beworben. Im Rahmen eines Bewertungsverfahrens wurden die Projekte auf Grundlage einheitlicher Bewertungsmatrizen vom Sozialministerium und der Sächsischen Aufbaubank entsprechend der Förderrichtlinie bewertet. Die Stellungnahme der Landkreise/ Kreisfreien Städte floss ebenfalls in die Gesamtbewertung ein. So entstand ein abschließendes Ranking aller eingereichten Anträge. Verglichen mit den Vorjahren ist das Förderprogramm auch in diesem Förderjahr erneut überzeichnet, was auf einen anhaltenden Bedarf in der Integrationsarbeit zurückzuführen ist.

Bereits seit 2015 fördert der Freistaat Sachsen mit der Richtlinie (Teil 1) Maßnahmen zur Integration und selbstbestimmten aktiven Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte in der Gesellschaft zur interkulturellen Öffnung in Organisationen, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege.

Projektanträge sind bis spätestens 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen. Zum Stichtag 31. Januar dürfen nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 1. Mai des laufenden Jahres oder später beginnen und die eine maximale Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres haben.

Bitte beachten Sie auch die Anlage zur Medieninformation:
Projektübersicht 2022 – Antragsfrist 31.01.2022


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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