Medizinstudium außerhalb des Numerus clausus
12.04.2022, 16:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bewerbung um einen Studienplatz im Rahmen der Vorabquote des Landarztgesetzes noch bis 15. April 2022 möglich
»Der Count-down läuft – noch bis zum 15. April 2022 ist eine Bewerbung für einen Studienplatz der Medizin ab Wintersemester 2022/23 über die sogenannte Landarztquote möglich« informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. »Junge Menschen, die Medizin studieren möchten und nach Abschluss des Studiums gerne als Hausärztin oder Hausarzt in den ländlichen Regionen Sachsens tätig werden wollen, sollten sich jetzt bewerben!« so Kraushaar weiter. Als Studienorte kommen Leipzig, Dresden und Chemnitz in Betracht.
Bewerbungen sind über das Online-Bewerbungsportal auf Amt24möglich.
Zum 1. April 2022 startete der Bewerbungszeitraum um einen Studienplatz im Rahmen der Vorabquote des Landarztgesetzes. Interessierte können sich weiterhin zum Verfahren, zu den für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag unter www.lds.sachsen.de/landaerzte umfassend informieren.
Ab dem Wintersemester 2022/23 werden im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz insgesamt 40 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären NC-Verfahrens, bei dem die Abiturnote das ausschlaggebende Kriterium der Studienplatzvergabe ist. Im Gegenzug müssen sich die Bewerber mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, mindestens zehn Jahre als Vertragsarzt in einem Gebiet tätig zu sein, für das ein besonderer Bedarf festgestellt wurde.