Neue Förderung für Archive in Sachsen – Hilfe für den Erhalt schriftlichen Kulturguts

12.04.2022, 14:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Unser kulturelles Gedächtnis, das in Form von Akten, Urkunden, Plänen, Fotografien und anderen schriftlichen Zeugnissen in Archiven verwahrt wird, ist in Gefahr. Darum hat der Freistaat das Landesprogramm Bestandserhaltung sächsische Archive ins Leben gerufen. »Dieses Programm haben wir heute im Kabinett beschlossen«, so Sachsens Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller. »Es bietet kommunalen und privaten Archiven in Sachsen finanzielle Hilfe für Projekte, die der Erhaltung des wertvollen Kulturguts dienen. Hierfür werden für das Jahr 2022 erstmalig 150.000 Euro zur Verfügung gestellt.«

In Kürze tritt die entsprechende Förderrichtlinie als rechtliche Grundlage für das Förderverfahren in Kraft. Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm ist das Sächsische Staatsarchiv, bei dem für die Abwicklung aktuell eine Koordinierungs- und Beratungsstelle eingerichtet wird. (Erste Informationen dazu auf dem Blog des Staatsarchivs: siehe Link.) Anträge auf Förderung können ab Mai durch zuwendungsberechtigte Archive an das Sächsische Staatsarchiv gestellt werden. Informationen dazu finden Archive ebenfalls dann im Blog. Zuwendungsberechtigt sind öffentlich zugängliche, sächsische Archive in kommunaler oder privater Trägerschaft, die den archivfachlichen Anforderungen entsprechen.

Die Mittel aus dem Landesprogramm können auch zur Kofinanzierung des vergleichbaren Förderprogramms des Bundes verwendet werden. Das BKM-Sonderprogramm (siehe Link) wird betreut durch die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).

Warum ist das neue Landesprogramm Bestandserhaltung so wichtig?

In Archiven werden rechtlich und historisch bedeutsame Unterlagen verwahrt und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In der Regel handelt es sich um Unikate und damit um wertvolles Kulturgut, das es auch für kommende Generationen zu erhalten gilt.

Große Teile dieses kulturellen Schatzes sind allerdings aus verschiedenen Gründen vom Zerfall bedroht: Säurehaltige Papiere werden mit der Zeit brüchig und zerfallen bei Berührung; feuchte Lagerung führt zu Schimmelbildung; eine unvorsichtige Handhabung der Unterlagen kann mechanische Schäden verursachen.

Darum ist es so wichtig, die Unterlagen fachgerecht aufzubereiten, damit sie möglichst lange erhalten, benutzbar und lesbar bleiben: Alle Metallteile (z. B. Büroklammern) werden entfernt, weil sie rosten, was zu Schäden am Papier führt. Weiter werden die Unterlagen mittels besonderer Schwämme, Bürsten und Pinsel von Verschmutzungen befreit und in spezielle Kartons umgebettet. Im Magazin des Archivs finden sie dauerhaft ihren Platz. So sind die Archivalien vor äußeren Einwirkungen geschützt und können jederzeit sicher benutzt werden.

Solche Maßnahmen benötigen Zeit, kosten Geld und erfordern außerdem Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Vor allem in den kleineren Archiven Sachsens mangelt es an finanziellen Mitteln, um diese bestandserhaltenden Maßnahmen fachgerecht umzusetzen.

Hier setzt das neue Landesprogramm an, indem es Geld zur Verfügung stellt, mit dem die Archive diese Maßnahmen umsetzen können. Daneben bietet die Koordinierungs- und Beratungsstelle Bestandserhaltung (KBB) eine Beratung zur Bestandserhaltung an, um – über das Förderprogramm hinaus – die Erhaltungssituation in den Archiven dauerhaft zu verbessern.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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