Sächsische Initiative zu multifunktionalen Messengerdiensten erfolgreich

08.04.2022, 11:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bundesrat fordert entschiedenes Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte

Berlin (8. April 2022) - Auf Grundlage einer sächsischen Initiative hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, die ein entschiedenes Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in multifunktionalen Messengerdiensten wie beispielsweise Telegram fordert.

Medienminister Oliver Schenk: »Mit dem erfolgreichen Entschließungsantrag ist ein wichtiger Schritt gegen Hass und Hetze in den multifunktionalen Messengerdiensten gelungen. Die breite Unterstützung der Bundesländer für unsere sächsische Initiative zeigt den großen Bedarf für praktikable Lösungen im Umgang mit strafbaren Inhalten in diesen Diensten. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bundesregierung hier schon zum Teil tätig geworden ist. Ich hoffe, dass sie den Empfehlungen der Länder aus dem Entschließungsantrag folgt, etwa bei der Anwendung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) für diese multifunktionale Messengerdienste.«

Justiz- und Demokratieministerin Katja Meier: »Hass und Hetze dürfen keinen Platz haben in unserer Gesellschaft, weder analog noch digital. Das haben wir mit der sächsischen Bundesratsinitiative, die heute beschlossen wurde, zum Ausdruck gebracht. Es ist klar, wir brauchen dafür eine gute Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Zudem betont die Initiative noch einmal, dass wir Regelwerke benötigen, wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, die wir auch in einem gesamteuropäisch verbindlichen Rahmen weiterentwickeln müssen. Ganz besonders wichtig war es uns in der Initiative hervorzuheben, dass verschlüsselte Messenger eine wichtige demokratische Schutzfunktion erfüllen. Dies gilt aktuell insbesondere für jene, die in der aktuellen Situation des kriegerischen Angriffs Russlands auf die Ukraine diese Kommunikationswege nutzen, um Falschinformationen wirkungsvoll entgegentreten zu können – aber insgesamt auch für diejenigen, die in autoritären Staaten dringend auf die Vertraulichkeit privater Kommunikationen angewiesen sind.«

Mit der Entschließung werden einerseits die aktuellen Anstrengungen der Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene in diesem Zusammenhang begrüßt und andererseits Anregungen für Klarstellungen und Verbesserungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes unterbreitet.

Die Entschließung betont die große Bedeutung von Messengerdiensten für die vertrauliche digitale Kommunikation und den freien Austausch von Meinungen. Sie weist in dem Zusammenhang auch auf die Bedeutung dieser Plattformen gerade für die Zivilgesellschaft in autoritären Staaten oder in Kriegsgebieten hin. Dies gilt in besonderer Weise aktuell in der Ukraine nach dem völkerrechtswidrigen russischen Angriff auf das Land.

Zugleich wird festgestellt, dass diese Plattformen zunehmend auch für die Verbreitung von strafbaren Inhalten, von Verschwörungstheorien und von Aufrufen zu Gewalt verwendet werden. Gruppierungen nutzen die Plattformen nicht nur für die Begehung von Äußerungsdelikten, sondern auch für die Begehung anderer Taten, die von Eingriffen in die persönliche Lebenssphäre bis hin zu Mordplänen gegen in der Öffentlichkeit stehenden Personen reichen.

Der Bundesrat erkennt an, dass mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bereits Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um Hasskriminalität effektiv zu verfolgen und ihre Verbreitung einzudämmen. Das NetzDG verpflichtet insbesondere dazu, strafbare Inhalte nach Kenntnis und Prüfung zu entfernen und den Zugang zu ihnen zu sperren. Sinnvoll sei es klarzustellen, dass unter die Regelungen des NetzDG auch sogenannte multifunktionale Messengerdienste fallen und diese stärker in den Blick zu nehmen. Hier geht es um Anbieter von Diensten, die eigentlich für die Individualkommunikation konzipiert sind, aber ebenfalls den Austausch in großen offenen Gruppen mit teils deutlich über 10.000 Nutzern ermöglichen. Weiterhin regt der Bundesrat an, zu prüfen, ob die Gewinnerzielungsabsicht einer Plattform als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des NetzDG beibehalten werden soll, da letztlich die Nutzerzahlen und damit die Reichweite eines Dienstes entscheidend sei für dessen Bedeutung.

Schließlich soll mit der Entschließung die Bundesregierung in ihren Bemühungen um eine effektive Bekämpfung von Hasskriminalität in einem gesamteuropäisch verbindlichen Rahmen mit hoher Schutzwirkung unterstützt werden. Die Bundesregierung wird gebeten, den bereits begonnenen Trilog zum Digital Services Act in diesem Sinne aktiv zu begleiten. Die Anregungen aus der Entschließung sollen auch berücksichtigt werden, wenn das NetzDG aufgrund des verabschiedeten Digital Services Acts geändert wird.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.


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