Freistaat Sachsen erteilt Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Hilfstransporte in die Ukraine

04.03.2022, 15:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das sächsische Verkehrsministerium hat heute eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot erlassen, um den Transport von Hilfsgütern in die Ukraine zu erleichtern und den länderübergreifenden Transport von Hilfsgütern unbürokratisch sicherzustellen.

Die Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt ab Sonntag, den 6. März 2022 bis einschließlich Sonntag, den 26. Juni 2022 für Fahrzeuge, die Waren in Richtung der ukrainischen Grenze zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die Ukraine und deren Bevölkerung transportieren. Die Ausnahmegenehmigung gilt auch für Leerfahrten dieser Fahrzeuge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den oben genannten Transporten stehen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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