RKI stuft mit der Stadt Chemnitz und dem Landkreis Görlitz zwei weitere Gebiete in Sachsen als FSME-Risikogebiete ein

04.03.2022, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In Sachsen gelten nun zehn von dreizehn Städten bzw. Landkreise als FSME-Risikogebiet. Mit Ausnahme der Stadt Leipzig, sowie der Landkreise Leipzig und Nordsachsen stehen somit alle sächsischen Stadt- und Landkreise auf der Liste des Robert Koch-Institutes (RKI). Als erstes war 2014 der Vogtlandkreis als Risikogebiet eingestuft worden. Die Abkürzung FSME steht für Frühsommer-Meningoenzephalitis. Die Krankheit kann Symptome wie grippeähnliche Beschwerden, in seltenen Fällen auch Fieber, Hirnhautentzündungen und Lähmungen hervorrufen. Um sich davor zu schützen, wird eine Impfung empfohlen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Da in allen Regionen Sachsens, auch in den bisher nicht explizit als Risikogebiet eingestuften, FSME-Viren in Zecken nachgewiesen werden, ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren ganz Sachsen als FSME-Risikogebiet gelten wird. Am wirksamsten schützt man sich vor einer FSME-Infektion, indem man Zeckenstiche vermeidet. Das geht am einfachsten mit entsprechender Kleidung und den bekannten Zeckenschutzmitteln zum Auftragen auf die Haut. Menschen, die sich häufig in Zeckengebieten in der freien Natur aufhalten, ist eine Impfung zu empfehlen.«

Zu FSME-Risikogebieten werden Regionen erklärt, in denen für Einwohner oder Besucher mit Zeckenexposition ein Erkrankungsrisiko besteht. Dieses Erkrankungsrisiko wird anhand der gemäß Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt und von dort weiter über die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen (als zuständige Landesstelle) an das RKI gemeldeten FSME-Fälle der Vorjahre errechnet. In die Risikoberechnung werden nicht nur die im jeweiligen Stadt- bzw. Landkreis gemeldeten bzw. dort erworbenen Fälle einbezogen, sondern auch die Fallzahlen der angrenzenden Kreise.
Auch die Stadt Chemnitz und der Landkreises Görlitz wurden nicht nur aufgrund der dort registrierten Fallzahlen innerhalb der letzten fünf Jahre als Risikogebiet deklariert, sondern auch anhand der Zahl der in den anliegenden Nachbarkreisen (Kreisregion) aufgetretenen Erkrankungen.

Im Jahr 2021 kamen im Freistaat Sachsen insgesamt 29 Erkrankungen an FSME zur Meldung. Die Infektionsorte lagen bei 26 Erkrankten sicher in Sachsen, jeweils ein Patient infizierte sich in Schweden bzw. Baden-Württemberg und bei einem Fall ließ sich der Expositionsort nicht ermitteln. Bei den Betroffenen handelte es sich um 24 Erwachsene (10 Frauen und 14 Männer) im Alter zwischen 22 und 81 Jahren sowie fünf Kinder (vier Jungen und ein Mädchen) im Alter zwischen 4 und 13 Jahren. Der Altersdurchschnitt betrug 46 Jahre. 19 der Erkrankten litten nur unter grippalen Krankheitszeichen und Kopfschmerzen, während 10 Patienten eine neurologische Symptomatik aufwiesen (Meningitis und Enzephalitis, also Entzündung der Hirnhäute und des Gehirns). Bis auf einen Betroffenen, der eine zweimalige FSME-Impfung belegen konnte, waren alle Patienten nicht gegen FSME geimpft.

Die Gefahr für eine Ansteckung mit der von Zecken übertragenen FSME ist im Süden Deutschlands am größten. Vor allem in Baden-Württemberg, Bayern, Südhessen und im südöstlichen Thüringen besteht die Gefahr, bei einem Zeckenstich FSME-Viren übertragen zu bekommen. Trotzdem gilt: in ganz Deutschland gibt es Zecken. Sie kommen vor allem an Waldrändern und -lichtungen aber auch in Gärten und Parks vor.

Wie aus Abbildung 2 der Darstellung im Informationsblatt im Downloadbereich ersichtlich, haben die in Sachsen registrierten FSME-Erkrankungen in den letzten Jahren zugenommen. Auch der Anteil von autochthon, das bedeutet in Sachsen erworbenen Infektionen, ist stark angestiegen.

Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken, verhältnismäßig gering. Es wird geschätzt, dass in Risikogebieten zwischen 0,1 bis maximal 5 % aller Zecken das FSME-Virus in sich tragen, also ca. jede 100. Zecke. Allerdings kommt es nur bei 10 % der Zeckenstiche auch zur Infektion des Gestochenen. Und selbst eine Infektion verläuft dann in 80-90 % der Fälle ohne Symptome. Wenn Krankheitszeichen auftreten, so sind dies (ca. eine Woche nach dem Zeckenstich) zunächst grippeähnliche Beschwerden und meistens bleibt es auch dabei. In einigen wenigen Fällen kommt es aber auch zu schweren Verläufen. Nach einem beschwerdefreien Intervall können dann ein bis drei Wochen nach der Infektion hohes Fieber, Entzündungen des Gehirns und seiner Häute, Lähmungen und komatöse Zustände auftreten. Die Zahl der schweren Verläufe steigt mit dem Lebensalter. 10-20 % der Patienten leiden unter Folgeschäden und ca. 1 % der Betroffenen verstirbt an dem schweren Verlauf der Erkrankung. Da keine speziell wirksame Therapie zur Verfügung steht und im Krankheitsfall nur die Symptome behandelt werden können, bleibt neben der Vermeidung von Zeckenstichen bei Aufenthalt im Freien durch entsprechende Kleidung und die Verwendung von Repellents (auf die Haut aufgetragenen Schutzmitteln, die Zecken vertreiben bzw. fernhalten) die Schutzimpfung als einzige und sicherste wirksame Prophylaxe.

FSME-Impfung

Die Impfung ist gut verträglich und sehr wirksam. Für eine komplette FSME-Impfung werden drei Injektionen benötigt, wobei die ersten beiden Impfungen regulär im Abstand von ein bis drei Monaten durchgeführt werden sollten. Eine dritte Impfung nach weiteren neun bis zwölf Monaten schließt die sogenannte Grundimmunisierung ab und verleiht einen Schutz für mindestens drei Jahre. Nach vollständiger Impfung kann bei 99 % der Geimpften mit einem Schutz vor FSME gerechnet werden. Bereits nach zwei Impfungen besteht bei 98 % ein Schutz, der allerdings nur etwa ein Jahr anhält. Auffrischimpfungen werden alle 3 bis 5 Jahre empfohlen. Zur Anwendung kommen kann auch ein spezielles Impfschema, das einen schnellen, jedoch nur vorübergehenden Schutz verleiht. Je nach Impfstoff werden hier zwei Impfungen im Abstand von 14 Tagen oder drei Impfungen an Tag 0, Tag 7 und Tag 21 gegeben. Für die Bewohner von Risikogebieten werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Viele Kassen bezahlen den Schutz gegen FSME auch als Reiseimpfung.

Die Auswertung der über die kassenärztliche Vereinigung in Sachsen abgerechneten Impfdosen zeigt, dass im Jahr 2020 nur ca. 17 % der sächsischen Bevölkerung über einen ausreichenden Impfschutz gegen FSME verfügten. Dabei könnte ein Großteil der FSME-Erkrankungen durch eine Steigerung der Impfquote verhindert werden. So war auch die Mehrzahl der in den letzten 5 Jahren in Sachsen gemeldeten FSME-Fälle ungeimpft oder nur unvollständig geimpft, lediglich ein 71-jähriger Patient besaß zum Zeitpunkt der Erkrankung einen vollständigen Impfschutz.

In den vergangenen Jahren wurden zwar Anstiege in der Gesamt-Abrechnungszahl der FSME-Impfungen in den jeweils neu als Risikogebiet ausgewiesenen Stadt- bzw. Landkreisen beobachtet, doch hat der Anteil der über 40-Jährigen unter den Personen mit Erstimpfung gegen FSME über die letzten Jahre hinweg nicht wesentlich zugenommen. Eine höhere Inanspruchnahme der FSME-Impfung wäre allerdings gerade in dieser Altersgruppe wünschenswert, da mit zunehmendem Alter das Risiko für schwere Krankheitsverläufe und Langzeitfolgen der FSME ansteigt. Erfreulich hingegen ist, dass die Zahl der »Neu-Impflinge« in der Altersgruppe der kleinen Kinder von 1 bis 6 Jahren stetig zunimmt.

Der Begriff Frühsommer-Meningoenzephalitis lässt vermuten, dass die Erkrankung nur im Frühsommer auftritt. Da Zecken ab Temperaturen von ca. 7 Grad Celsius aktiv werden, stimmt dies nicht. Normalerweise dauert die »Zeckensaison" in Deutschland vom Frühjahr bis in den Spätherbst hinein (im Schnitt von März bis Oktober). Bei kälterer Witterung fallen Zecken in eine Art Starre, können jedoch in milden Wintern bereits im Januar und bis in den Dezember hinein zustechen. Der Begriff Frühsommer beruht darauf, dass die Krankheit in diesem Zeitraum erstmals beschrieben wurde.

Hinweis: Bitte beachten Sie das Informationsblatt mit weiteren Informationen, welches dieser Pressemitteilung beigefügt ist.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
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