Novellierte Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums bringt frischen Wind in Kommunalen Klimaschutz

20.01.2022, 10:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bis 2045 soll in Deutschland Treibhausgasneutralität hergestellt werden - so die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Im kommunalen Bereich liegt hierbei ein großes Potenzial. Seit Anfang 2022 können Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Vereine und Religionsgemeinschaften von erhöhten Fördersätzen und erweiterten Fördermöglichkeiten durch die neue Kommunalrichtlinie des BMU profitieren.

Besonders attraktiv ist die Richtlinie für finanziell schwache Kommunen, sowie Antragsteller aus Braunkohlerevieren, denn hierfür gelten höhere Förderquoten. In Sachsen zählen hierzu der Landkreis Leipzig, die Stadt Leipzig, der Landkreis Nordsachsen, der Landkreis Bautzen und der Landkreis Görlitz.

Durch die neue Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) können nun die vorhandenen Potenziale besser erschlossen werden. Kommunen sollen außerdem aktiv bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen unterstützt werden.

"Die Richtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren." (BMU 2021)
Das bedeutet, dass ein breites Spektrum an Maßnahmen gefördert wird. Diese beziehen sich vor allem auf zwei Schwerpunkte: das Erarbeiten von Strategien und investive Maßnahmen.

Konkret gefördert werden beispielsweise Klimaschutzberatungen, die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagements, Machbarkeitsstudien, die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung u.v.m.
Die vollständige Fassung der Kommunalrichtlinie finden Sie hier:
https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/20211214_NKI_Kommunal-RL_0.pdf

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