Sicher und zukunftsfähig Bauen!

18.01.2022, 13:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett verabschiedet Neufassung der Sächsischen Bauordnung

Das Kabinett hat im Rahmen seiner Sitzung heute (18. Januar 2022) den Entwurf für die Änderung der Sächsischen Bauordnung verabschiedet. Der Entwurf wird jetzt dem Sächsischen Landtag zur Beschlussfassung übermittelt.

»Wir setzen mit den Änderungen, die wir dem Landtag vorgelegt haben, Beschlüsse der Bauministerkonferenz um. Das ist ein Beitrag Sachsens zur bundesweiten Rechtseinheit im Bauordnungsrecht«, so Staatsminister Thomas Schmidt. Die einheitlichen Regelungen betreffen unter anderem die Erleichterung des seriellen und modularen Bauens durch die Einführung der Typengenehmigung, die Erleichterung des Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur und die Unterstützung der Energiewende durch die Verfahrensfreistellung von Ladestationen für Elektromobilität, die Ausweitung der Verfahrensfreiheit von Garagen und Abstellplätzen auf Fahrradgaragen sowie Abstellplätze für Fahrräder.

»Gleichzeitig fördern wir mit der Änderung der Bauordnung auch das Bauen mit Holz, um so die Nutzung dieses besonders umweltschonenden und nachhaltigen Baustoffs zu forcieren. So sind erweiterte Regelungen zum Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen vorgesehen. Künftig soll Bauen mit Holz in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze möglich sein«, so der Minister weiter.

Die Verfahrensfreiheit von gartenbau-, land- und forstwirtschaftlichen Vorhaben soll auf Wetterschutzeinrichtungen und Bewässerungsanlagen ausgeweitet werden. Damit werden im Gesetzentwurf zum einen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt. Zum anderen übernimmt Sachsen damit auch bewährte Regelungen anderer Länder. »Mit diesen Regelungen reagieren wir auf den Bedarf, der in der Land- und Forstwirtschaft besteht. Sachsen unterstützt diese wichtigen Branchen damit dabei, sich an die Herausforderungen anzupassen, die der Klimawandel mit sich bringt.«

Außerdem werden mit der Änderung der Sächsischen Bauordnung die rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung der Bauverwaltung geschaffen. Das Gesetz erhält dazu eine dauerhafte Ermächtigung, notwendige Regelungen per Verordnung zu erlassen. »Das wird künftig Anzeigen und Anträge für Baugenehmigungen auf elektronischem Wege ermöglichen. Dies ist zeitgemäß und ein weiterer Schritt zu Bürgerfreundlichkeit und effizienterer Verwaltungsarbeit«, so der Minister.

Mit der veränderten Regelung zur Ausstattung von Gebäuden mit Rauchwarnmeldern setzt der Entwurf ebenfalls Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. Vorgesehen ist, dass künftig auch Bestandsgebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Dafür soll eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2024 gelten. Bisher galt die Regelung nur für Neubauten sowie bei bauaufsichtlich relevanten, wesentlichen Änderungen oder bei Nutzungsänderungen rechtmäßig errichteter Bestandsbauten. Vorgeschrieben werden die Rauchwarnmelder für alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie für Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen. Die Vorschrift wird nicht nur für Wohnungen gelten, sondern auch für entsprechende Räume in Beherbergungsstätten, Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung sowie alte Menschen, für Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und für Wohnheime.

Für den Bau von Windenenergieanlagen sieht das Gesetz einen Mindestabstand von 1 000 Metern zu Wohnbebauung vor. Im Außenbereich gilt diese Regel für fünf oder mehr Wohngebäude. Von dem Mindestabstand kann abgewichen werden, wenn es um das sogenannte Repowering bestehender Anlagen geht oder wenn der Abstand im Außenbereich unterschritten werden soll. In beiden Fällen ist dafür aber die Zustimmung der Gemeinde erforderlich, die dazu einen Beschluss fassen muss. »Mit diesen Regeln erreichen wir zum einen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher. Zum anderen stärken wir aber die Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort und damit die Akzeptanz. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Ausbau der Windkraft nur mit den Menschen gelingen kann und nicht gegen sie«, so Staatsminister Schmidt abschließend.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Pressesprecher Frank Meyer
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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