Terminhinweis: Gegendarstellungsanspruch einer Kreisstadt zu Bewertungen des Agierens ihres Oberbürgermeisters in der Corona-Krise

13.01.2022, 14:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

4 W 901/21
Stadt Freiberg ./. C. GmbH & Co. KG
Termin: 18.01.2022, 16:00 Uhr, Saal 3.7

Der für Presserecht zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden verhandelt am Dienstag, dem 18. Januar 2022, über eine Beschwerde der Stadt Freiberg. Das Landgericht Chemnitz hatte ihren Antrag, den Herausgeber der "Freien Presse Chemnitz" zu einer Gegendarstellung in der Printausgabe der "Freien Presse" sowie auf dem Internetauftritt www.freiepresse.de zu verpflichten, zurückgewiesen.

Dort war am 27. November 2021 unter der Überschrift "Im Land der vielen Ungeimpften" ein Artikel veröffentlicht worden, in dem dem Oberbürgermeister der Stadt Freiberg im Zusammenhang mit den sog. Corona-Spaziergängern und unter Bezug auf eine Stellungnahme der Polizeidirektion Chemnitz vorgeworfen worden war, er "vermeidet hier die Auseinandersetzung". Der Antrag der Stadt Freiberg, der "Freien Presse" im Wege der einstweiligen Verfügung den Abdruck einer Gegendarstellung aufzugeben, mit der diese Behauptung als unwahr gekennzeichnet und darauf hingewiesen werden sollte, dass der Oberbürgermeister im Jahr 2021 drei Bürgerdialoge organisiert habe, in denen Befürworter und Gegner über die Coronapolitik diskutiert hätten, hatte vor dem Landgericht Chemnitz keinen Erfolg. Der Hinweis in der Gegendarstellung auf Bürgerdialoge, die zu einem anderen Zeitpunkt und in einem anderen Kontext stattgefunden hätten, stelle eine Irreführung dar, die das berechtigte Interesse für den Erlass einer Gegendarstellung entfallen lasse. Ein solches berechtigtes Interesse bestehe auch deshalb nicht, weil der Oberbürgermeister der Antragstellerin in dem Artikel hinreichend zu Wort komme. Schließlich sei auch fraglich, ob die Antragstellerin wegen der Äußerung ihres Oberbürgermeisters überhaupt in eigenen Rechten betroffen sei.

Der dagegen gerichteten sofortigen Beschwerde der Stadt Freiberg hat das Landgericht Chemnitz nicht abgeholfen. Über diese hat nunmehr das Oberlandesgericht zu entscheiden.

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie musste die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze zur Wahrung eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m zwischen den Zuschauern stark reduziert werden. Interessierte Zuschauer werden angesichts der Corona-Pandemie gebeten, die Notwendigkeit eines Besuches der Verhandlung sorgsam abzuwägen. Über das Ergebnis der mündlichen Verhandlung wird zur Unterrichtung der Öffentlichkeit in einer Medieninformation, die über die Homepage des Oberlandesgerichts https://www.justiz.sachsen.de/olg/ einsehbar ist, berichtet werden.


Kontakt

Oberlandesgericht Dresden

Pressesprecherin Meike Schaaf
Telefon: +49 351 446 1360
Telefax: +49 351 446 1499
E-Mail: presse@olg.justiz.sachsen.de

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