Mit dem Lastenfahrrad klimafreundlich unterwegs: Freistaat bezuschusst Neuanschaffung

09.01.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Seit März 2021 fördert der Freistaat Sachsen Lastenfahrräder als modernes Verkehrsmittel. Antragsberechtigt sind Vereine, kleinere und mittlere Unternehmen, Kommunen und Zweckverbände.

Im vergangenen Jahr (Stand 31.12.2021) wurden insgesamt 300 Förderanträge für 386 Lastenräder gestellt (davon 355 Lastenpedelecs und 31 Lastenfahrräder). Allein 112 Anträge entfielen auf die Stadt Leipzig, 77 Anträge kamen aus Dresden. Das gesamte Antragsvolumen belief sich auf 546.500 Euro. Insgesamt war der Fördertopf im vergangenen Jahr mit einer halben Million Euro gefüllt. In diesem Jahr stehen für die Förderung insgesamt 700.000 Euro zur Verfügung, so dass noch offene berechtigte Anträge aus 2021 in diesem Jahr bewilligt werden können.

»Der kontinuierlich hohe Antragseingang zeigt, dass ein großer Bedarf an solchen Transportmitteln besteht. Gerade im städtischen Bereich besitzt das Lastenfahrrad als wendiges und umweltfreundliches Verkehrsmittel große Potenziale. Insofern ist das Förderprogramm ein kleiner aber effizienter Baustein für eine nachhaltige Verkehrswende«, so Verkehrsminister Martin Dulig.

Der Freistaat Sachsen fördert damit die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Pedelecs) bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro. Der Zuschuss je Lastenpedelec beläuft sich auf bis zu 1.500 Euro. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen.

Von Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel
Die Antragsformulare stehen auf der Webseite des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Förderanträge werden beim LASuV eingereicht.

Nach Prüfung eines eingereichten Förderantrages wird der/dem Antragsteller/in das Prüfergebnis (förderfähig bzw. nicht förderfähig) mitgeteilt. Mit Vorliegen eines positiven Prüfergebnisses (entspricht zugleich der Eingangsbestätigung) kann das beantragte Lastenfahrrad/Lastenpedelec gekauft und anschließend die Rechnung im LASuV eingereicht werden.

Im nächsten Schritt erhält die/der Antragsteller/in einen Zuwendungsbescheid. Sobald dieser rechtskräftig ist (Verwaltungsakt mit einer einmonatigen Widerspruchsfrist), erfolgt die Zahlung. Erklärt die/der Antragsteller/in aktiv einen Widerspruchsverzicht kann die Auszahlung nach Vorlage dieser Erklärung auch eher veranlasst werden.

Antragsübersicht 2021 nach Landkreisen/Kreisfreien Städten:

– Landkreis Bautzen 10 Anträge
– Erzgebirgskreis 5 Anträge
– Landkreis Görlitz 10 Anträge
– Landkreis Leipzig 19 Anträge
– Landkreis Meißen 19 Anträge
– Landkreis Mittelsachsen 7 Anträge
– Landkreis Nordsachsen 11 Anträge
– Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge 6 Anträge
– Vogtlandkreis 1 Antrag
– Landkreis Zwickau 3 Anträge
– Kreisfreie Stadt Dresden 77 Anträge
– Kreisfreie Stadt Chemnitz 20 Anträge
– Kreisfreie Stadt Leipzig 112 Anträge


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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