Zukunftsprogramm Kino I - Förderung wird fortgeführt

06.01.2022, 13:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Anträge können vom 7. Januar an gestellt werden - Kofinanzierung durch den Freistaat

Dresden (6. Januar 2022) - Die Förderung von Kinos durch den Bund im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino I wird auch in diesem Jahr fortgeführt. Neuanträge dafür sind vom (morgigen) 7. Januar an wieder möglich.

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kinos ebenfalls dabei. Dafür stehen Mittel in Höhe von 250.000 Euro für die Kofinanzierung des Zukunftsprogramms Kino I der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung.

Ziel des Programms ist es, Kinos insbesondere auch außerhalb von Ballungsgebieten als Kulturorte zu stärken.

Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführten Fördergrundsätze gelten dabei auch in diesem Jahr. Die maximale Höhe des Bundesanteils an der Zuwendung beträgt daher weiterhin bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich zusätzlich mit weiteren bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Da die Bundes- und Landesmittel nur in begrenztem Ausmaß zur Verfügung stehen und es im Jahr 2021 zu einer Überzeichnung des Programms kam, wird eine baldige Antragstellung empfohlen.

Voraussetzung für eine Förderung durch den Freistaat Sachsen ist das Vorliegen des Förderbescheides der Filmförderungsanstalt (FFA) nach dem Zukunftsprogramm Kino I.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) unter: Kofinanzierung Zukunftsprogramm Kino | Sächsische AufbauBank (SAB) (sachsen.de) und für das Zukunftsprogramm Kino I bei der Filmförderanstalt (FFA) unter: https://www.ffa.de/zukunftsprogramm-kino-11.html.


Kontakt

Sächsische Staatskanzlei

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
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