Bereits 87 neue Stellen in sächsischen Gesundheitsämtern besetzt
15.12.2021, 11:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Neue Qualität bei der Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes«
In den Jahren 2020/2021 wurden im Öffentlichen Gesundheitsdienst bei den Gesundheitsämtern der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte
bereits 87 neue unbefristete Vollzeitstellen besetzt, Zielstellung für 2021 waren mindestens 68 Stellen. Auf Landesebene wurden in diesem Zeitraum sieben neue, unbefristete Stellen besetzt.
Der Bund stellt über den »Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst« Finanzhilfen für die Schaffung von neuen, unbefristeten Vollzeitstellen für die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), die im Leitbild für den ÖGD beschrieben sind, zur Verfügung. Im Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wird von insgesamt 5.000 Stellen bundesweit ausgegangen, die neu zu besetzen sind. Davon sollen 90 Prozent in den Gesundheitsämtern entstehen. Auf Sachsen entfallen damit insgesamt
250 neue unbefristet Vollzeitstellen, davon sollen 226 Stellen in den Gesundheitsämtern entstehen. Auf Landesebene werden 24 neue Stellen geschaffen.
Dazu Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Mit der Zuweisung der Gelder an die Landkreise und Kreisfreien Städte haben wir eine neue Qualität der Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienst erreicht. Das zeigt, es wird nicht mehr nur darüber geredet, dass die Gesundheitsämter personell unterstützt werden müssen. Nein, jetzt wird wirklich gehandelt. Die neu geschaffenen Stellen verbessern die Aufgabenerfüllung in den Gesundheitsämtern, die Zulagen für ärztliches Personal sollen die Attraktivität der Arbeit in einem Gesundheitsamt erhöhen. Diesen begonnenen Weg werden wir genauso erfolgreich in den nächsten Jahren fortsetzen.«
Für die neu geschaffenen Stellen und Zulagen wurden den Landkreisen und Kreisfreien Städten durch das sächsische Sozialministerium im Dezember 2021 aus den bereitgestellten Bundesmitteln 5,24 Mio. Euro zugewiesen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Ziel ist es dabei, eine attraktive Bezahlung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und insbesondere die Bereitschaft kommunaler Arbeitgeber zur höheren Vergütung des ärztlichen Personals zu erreichen und die zukünftige Personalgewinnung von ärztlichen Mitarbeitern in Sachsen zu verbessern. In der Vergangenheit konnten immer wieder ausgeschriebene Ärztestellen nicht mit Medizinern besetzt werden. Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sieht explizit die Zahlung von Zulagen vor, solange nicht durch tarifliche Vereinbarungen Verbesserungen geschaffen werden. Hierfür stehen bis zu 10 Prozent der Paktmittel der Länder zur Verfügung.
Hintergrund:
Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufzugreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen zu können, vereinbarten Bund und Länder mit dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 4. September 2020 und dem Bund-Länder-Beschluss vom 29. September 2020 einen »Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst«. Dieser hat das Ziel, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren. Dazu zählt insbesondere der Personalaufwuchs in Verbindung mit der Steigerung der Attraktivität des ÖGD (Zahlung von Zulagen).