Ermittlungsverfahren wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen eingestellt

15.12.2021, 10:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten des LKA Sachsen wegen Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen sowie Ausspähens von Daten zum Nachteil des Henry A. nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Der mit der Strafanzeige seines Anwalts geäußerte Verdacht, der Beamte hätte eine E-Mail mit Lichtbildern von rechtskräftigen Strafbefehlen und Aktenvermerken aus gegen den Anzeigeerstatter geführten Ermittlungsverfahren an mehrere Empfänger versandt sowie widerrechtlich Internas an das Nachrichtenmagazin »Compact« weitergegeben, ist ausgräumt.

Die Anzeige basierte unter anderem auf den Angaben des Anzeigeerstatters, die mit der E-Mail versandten Bilder hätten nur von seinem Mobiltelefon stammen können, das anlässlich einer Hausdurchsuchung durch das LKA Sachsen beschlagnahmt wurde.
Eine andere Zugriffsmöglichkeit schloss er aus.

Die Ermittlungen haben jedoch zweifelsfrei ergeben, dass eine andere Person aus dem nahen Umfeld des Anzeigeerstatters Zugang zu seinen Speichermedien hatte und die Dateien an einen unbekannten Dritten weiterleitete, der anschließend die E-Mails versandte.

Darüber hinaus hatte diese Person auch Kontakt mit einem Mitarbeiter des Nachrichtenmagazins »COMPACT« und gab im Rahmen eines Interviews die später veröffentlichten Informationen weiter.

Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Ausspähens von Daten eingeleitet.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Chemnitz

Pressesprecherin Ingrid Burghart
Telefon: +49 371 453 4341
Telefax: +49 371 453 4901
E-Mail: Ingrid.Burghart@stac.justiz.sachsen.de

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