Elektronische Autobahnvignette in Tschechien – Vorsicht vor Betrügern!

10.12.2021, 10:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Seit Anfang 2021 gilt in Tschechien die elektronische Vignette für Pkw bis 3,5 Tonnen. Den bekannten Aufkleber für die Frontscheibe gibt es seit diesem Jahr nicht mehr. Die elektronische Vignette ist an das Autokennzeichen gebunden.

Online ist die E-Vignette ausschließlich über den tschechischen E-Shop auf der Webseite www.edalnice.cz erhältlich. Außerdem kann die Vignette in Tschechien auch bei autorisierten Händlern erworben werden. Das sind die Tschechische Post, Tankstellen des Unternehmens EuroOil und Kioske am Beginn mautpflichtiger Straßen.

Das Verkehrsministerium der Tschechischen Republik hat jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass gegenwärtig unseriöse Anbieter und Betrüger beim Vertrieb der elektronischen Vignetten aktiv sind. Rechtliche Schritte wurden zwar bereits eingeleitet, dennoch kann es weiterhin zu Täuschungen und Betrugsversuchen im Zusammenhang mit dem Verkauf kommen.

Wichtig zu wissen ist, dass die Preise für alle Arten der Vignetten fest und gesetzlich definiert sind. Kein Einzelhändler darf sie zu einem höheren Preis verkaufen. Gegenwärtig gelten folgende Preise:

  • Jahresvignette (365 Tage): 1.500 CZK; Öko-Preis 750 CZK
  • 30- Tage-Vignette: 440 CZK; Öko-Preis 220 CZK
  • 10-Tage-Vignette: 310 CZK; Öko-Preis 155 CZK

Den Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern wird daher empfohlen, die elektronische Vignette möglichst vor ihrer Reise nach Tschechien im offiziellen
E-Shop auf der Website www.edalnice.cz zu kaufen. So werden Unsicherheiten bei der Suche nach einer autorisierten Verkaufsstelle vermieden. Auf der Webseite wird auch über die gesetzlich fest geregelten Preise informiert.

Beim Kauf über den E-Shop genügt es, lediglich das Zulassungsland, eine der drei Varianten der Gültigkeitsdauer der E-Vignette (10 Tage, 30 Tage oder 1 Jahr), den gewünschten Gültigkeitsbeginn und das Fahrzeugkennzeichen einzugeben. Nach der Bezahlung erhält der Käufer einen Zahlungsbeleg. Dieser Zahlungsbeleg muss nicht mit sich geführt werden.

Einige umweltfreundliche Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit. Dies gilt für E-Autos und Fahrzeuge mit einem Wasserstoff- oder Hybridantrieb
(C02-Emissionswert bis 50g/km). Die Befreiung gilt nicht automatisch, sondern ist zu beantragen. Formulare und die Befreiung sind auf der genannten Webseite verfügbar.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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