Zum heutigen Welt-Anti-Korruptionstag: Welche präventiven Maßnahmen gibt es?
09.12.2021, 13:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Eine Person nutzt seine berufliche Stellung oder sein öffentliches Amt dazu, um sich oder einer bzw. einem anderen einen Vorteil zu verschaffen sowie dabei andere zu schädigen – das sind die wesentlichen Merkmale von Korruption. Das Weltbankinstitut geht von einer Billion US-Dollar Bestechungsgeldern jährlich aus. 2003 hat die UN die Konvention gegen Korruption verabschiedet und den 9. Dezember zum »Internationalen Tag gegen Korruption«, den Anti-Korruptions-Tag ausgerufen.
Amtschef Thomas Rechentin: »Korruption ist ein vielschichtiges Thema, weltweit in unterschiedlicher Dimension verbreitet und hat verschiedene Ausprägungen. Fiktive Rechnungen, Veruntreuung und überhöhte Reisekosten sind nur einige Beispiele. Täterinnen und Täter unternehmen alles, um ihr Fehlverhalten zu vertuschen. Daher ist es wichtig, international aber auch national für das Thema zu sensibilisieren.«
»Anti-Korruption« beschreibt dabei Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung und -prävention. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende, effiziente und rechtstaatliche Verwaltung, der die Bürgerinnen und Bürger vertrauen. Aber was genau wird in Sachsen diesbezüglich unternommen?
528 potenziell korruptionsgefährdete Arbeitsplätze im Sächsischen Staatsministerium des Innern
Um Korruption entgegenzuwirken, sollen Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen ihre korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze bzw. Dienstposten feststellen und die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in geeigneter Weise hierüber informieren. Das regelt die sogenannte Verwaltungsvorschrift »Anti-Korruption«. Für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministerium des Innern wurde während der vergangenen eineinhalb Jahre eine neue Analyse erarbeitet – mit dem Ergebnis, dass es im Ministerium und den Behörden im Geschäftsbereich 528 potenziell korruptionsgefährdete Arbeitsplätze bzw. Dienstposten gibt, bei der Polizei sind es 1.416. Die Zahlen für die Landesdirektion und das Landesamt für Verfassungsschutz werden aktuell noch erarbeitet. Insgesamt arbeiten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern rund 17.900 Bedienstete.
Was sind besonders gefährdete Arbeitsplätze und wie werden diese ermittelt?
Insbesondere ist es das Ziel, abstrakte Korruptionsrisiken zu identifizieren sowie zu bewerten und geeignete Sicherungsmaßnahmen zu implementieren. Basis hierfür sind eine Risiko- und Gefährdungsanalyse. Eine Risikoanalyse ist die systematische Analyse zur Identifikation und Bewertung von Risiken, denen eine Behörde ausgesetzt ist. Die Gefährdungsanalyse ist eine Methode, um den Grad der Korruptionsgefahr zu ermitteln und zu bestimmen, ob weitere Maßnahmen zur präventiven Korruptionsbekämpfung erforderlich sind. Sie ermöglicht einen Überblick über das in einer Behörde vorhandene Korruptionsrisiko. Aufbauend auf den ermittelten korruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen und Dienstposten werden verschiedene korruptionspräventive Maßnahmen angewendet und eingesetzt, wie z. B. die zielgerichtete Aus- und Fortbildung der Bediensteten und Führungskräfte oder ein elektronisches, audiounterstütztes Lernprogramm zum Thema Anti-Korruption. Auch werden Arbeitsabläufe optimiert, um für transparente Verfahren, Aktenführung und Dokumentation zu sorgen. Darüber hinaus finden Vorgangskontrollen statt und es greifen rechtliche Regelungen der Dienst- und Fachaufsicht.
Korruptionsgefährdete Arbeitsplätze oder Dienstposten sind im Ergebnis beispielsweise solche, auf denen vertrauliche Informationen verarbeitet werden – etwa Kabinettsangelegenheiten oder strategische Entscheidungen – oder Haushaltsmittel bewilligt bzw. zugewiesen, Förderanträge bewilligt und ausgezahlt sowie Beschaffungen getätigt werden. Am konkreten Beispiel: Gerade weil die Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung von Dienst- und Lieferaufträgen per se risiko- und korruptionsanfällig ist – dies hat auch die Risikoanalyse ergeben – sind im Sächsischen Staatsministerium des Innern verschiedene Maßnahmen implementiert worden, die das Risiko mindern und die Transparenz der Vergabeverfahren erhöhen sollen. So gibt es beispielsweise elektronisch ausfüllbare Formulare, die den Prozess der Freihändigen Vergabe durch den Anwender rechtssicher gestalten. Auch werden ein Vier- bzw. Mehr-Augenprinzip sowie eine Zeichnungsregelung angewandt. Darüber hinaus sollen entscheidungsrelevante Schritte wie z. B. die Erstellung der Leistungsbeschreibung oder die Einholung und Auswertung von Angeboten nicht ausschließlich von einer einzigen Person bearbeitet werden. Darüber hinaus werden wiederkehrende Prüfungen von Vergabeverfahren durch die Stabsstelle Innenrevision vorgenommen – bisherige Prüfungen ergaben keine Hinweise auf Korruptionsgefahr.
Hintergrund: Aktuell wird die neue Analyse zu korruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen bzw. Dienstposten für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern finalisiert. Zuvor wurde eine Analyse aus 2010 fortgeschrieben.