Überlastungsstufe in Sachsen ab dem 19. November 2021

17.11.2021, 13:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Schwellenwert der Bettenbelegung auf den Normalstationen von 1.300 Betten nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO wurde heute mit 1.520 Betten den dritten Tag aufeinanderfolgenden Tag erreicht bzw. überschritten. Damit gelten ab Freitag, 19. November 2021, im gesamten Freistaat die Maßnahmen der Überlastungsstufe.

In sämtlichen Angeboten und Einrichtungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 zur Einführung einer 3G-Zugangsregelung verpflichtet sind, ist mit dem 19. November 2021 der Zugang allein Geimpften oder Genesenen möglich: Dies gilt u.a. für die folgenden Bereiche:

• den Zugang zur Innengastronomie,
• die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
• die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
• die Prostitution,
• den Sport im Innenbereich,
• den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
• den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
• den Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich,
• die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr und
• den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich.

Das bereits während der geltenden Vorwarnstufe bestehende Zutrittsverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen zu Großveranstaltungen bleibt auch während der Geltung der Überlastungsstufe bestehen.

Ausnahmen von der 2G-Pflicht gelten weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen, für die seitens STIKO keine Impfempfehlung vorliegt.

Die mit der Vorwarnstufe in Kraft getretenen Kontaktbeschränkungen erfahren eine Änderung: Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur noch zwischen einem Hausstand und einer weiteren ungeimpften Person zulässig. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres werden hier ebenso wie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.

In der Überlastungsstufe ist zudem das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.

Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Die Lage ist dramatisch. Wir haben nun unseren höchsten Grenzwert erreicht. Das ist wirklich der letzte Warnschuss. Jeder und jede muss sich an die Corona-Regeln halten, sonst kommen wir nicht durch den Winter. Unsere drei Krankenhauskoordinatoren am Klinikum Chemnitz und den Uniklinika Dresden und Leipzig überwachen rund um die Uhr die Kapazitäten der Krankenhäuser ihrer jeweiligen Region und die Prognosen für die künftigen Belegungen. Das System ist eingespielt und funktioniert. So können wir Engpässe frühzeitig erkennen und schnell reagieren. Zeichnet sich ein Engpass ab, wird zunächst im betreffenden Krankenhaus die Kapazität soweit möglich aufgestockt, planbare Operationen werden verschoben. Bei Bedarf werden Patientinnen und Patienten zunächst innerhalb der jeweiligen regionalen Cluster verlegt, dann innerhalb Sachsens. Als weitere Maßnahme steht die Verteilung von Covid-19-Patienten an Krankenhäuser in andere Bundesländer nach dem so genannten Kleeblatt-Prinzip zur Verfügung. Ich hoffe, wir werden in diesem Winter nicht alle Möglichkeiten ausreizen müssen. Es liegt nun an uns allen.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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