Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2022 beantragen
03.11.2021, 10:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ab sofort können Arbeitnehmer bei ihrem zuständigen Finanzamt für den Lohnsteuerabzug 2022 einen Freibetrag beantragen. Dieser kann zum Beispiel für erhöhte Werbungskosten bei Pendlern, Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen oder Mehraufwendungen für beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung berücksichtigt werden. Durch den Freibetrag ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehält. Der Grundfreibetrag wird im Lohnsteuertarif automatisch berücksichtigt und muss deshalb nicht separat beantragt werden.
Wer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren voraussichtlich in etwa gleichbleibende Aufwendungen hat, kann den Freibetrag auch für die Dauer von zwei Kalenderjahren berücksichtigen lassen. Hat das Finanzamt bei der Lohnsteuer-Ermäßigung 2021 bereits einen Freibetrag mit Wirkung für 2021 und 2022 anerkannt, braucht man nur dann tätig werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben.
Damit die Lohnsteuer-Freibeträge möglichst schon beim ersten Lohnsteuerabzug für das Jahr 2022 berücksichtigt werden können, empfiehlt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, den Antrag bis zum 30. November 2021 zu stellen.
Ausführliche Erläuterungen zum Antragsverfahren, insbesondere für welche Aufwendungen und unter welchen Voraussetzungen ein Freibetrag in Anspruch genommen werden kann, enthält die Publikation »Lohnsteuer 2022 – Ein kleiner Ratgeber«.
Der Ratgeber steht im Steuerportal unter https://www.steuern.sachsen.de/lohnsteuer-3998.html zum kostenlosen Download bereit. Dort findet sich auch der Link zu den Antragsformularen des Bundesministeriums der Finanzen (Link: »Bundeseinheitliche Vordrucke zur Lohnsteuer«).
Seit 1. Oktober 2021 gibt es auch eine elektronische Alternative zum Papierformular: Anträge können ebenso im Online-Finanzamt »Mein ELSTER« (www.elster.de) oder mit Angeboten anderer Softwarehersteller eingereicht werden.
Antworten auf allgemeine Fragen, auch rund um das Thema »Lohnsteuer-Freibeträge«, geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter. Das Info-Telefon ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).