Förderrichtlinie für mobile Luftreiniger beschlossen

19.10.2021, 13:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen können für die Beschaffung von mobilen Luftfiltern Fördermittel beantragen. Eine entsprechende Förderrichtlinie hat das Kabinett heute beschlossen. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent, wobei die Höhe der Zuwendung auf 3.000 Euro je Gerät begrenzt ist. Anträge können bis zum 25. November 2021 gestellt werden.

Mit der Förderrichtlinie wird ein Bundesprogramm zur Anschaffung von mobilen Luftfiltern umgesetzt. Insgesamt 200 Millionen Euro stellt der Bund für die Anschaffung entsprechender Geräte bereit. Für Sachsen stehen etwa zehn Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten, das Land weitere 25 Prozent. Gefördert wird der Einsatz von mobilen Luftfiltern nur für Räume mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten. Maßgeblich sind die vom Umweltbundesamt definierten Kategorien von Räumen.

In mehrfachen Stellungnahmen hatte das Umweltbundesamt zuvor einen flächendeckenden Einsatz von mobilen Luftfiltern nicht für sinnvoll erachtet. Luftfilter dürften zudem das regelmäßige Lüften nicht ersetzen. Sinnvoll sei der Einsatz daher lediglich in Räumen, die schlecht gelüftet werden könnten.

Weitere Informationen zum Einsatz von mobilen Luftfiltern und der Einschätzung des Umweltbundesamtes gibt es im Blog des Kultusministeriums: www.bildung.sachsen.de/blog


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

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