Bundesrat fordert: EU-Gelder nur für einen funktionierenden Rechtsstaat

08.10.2021, 11:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Bundesratsplenum hat in seiner heutigen Sitzung den Bericht der EU-Kommission über die Lage der Rechtstaatlichkeit 2021 beraten. Der Bundesrat fordert die EU-Kommission in einer beschlossenen Stellungnahme dazu auf, finanzielle Sanktionen gegen Mitgliedsstaaten durchzusetzen, soweit diese sich nicht an rechtsstaatliche Prinzipien halten.

Justiz- und Europaministerin Katja Meier: »Wenn Rechtstaatlichkeit im Land nicht gewährt ist, müssen wir uns die unbequeme Frage stellen: Hat die Art und Weise, wie europäische Mittel vergeben werden das Erstarken autokratischer Strukturen in einigen Mitgliedstaaten verstärkt? Wie können wir sicher sein, dass EU-Gelder zweckentsprechend verwendet werden, wenn es keine unabhängigen Gerichte mehr gibt, die die Mittelverwendung im Land überprüfen können? Wenn EU-Gelder zweckentfremdet werden und der Rechtsstaat gefährdet wird, dann ist es notwendig, beim Schutz des Rechtsstaates genau dort anzusetzen: Beim Geld.«

Im November 2020 haben sich die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament nach monatelangen Verhandlungen auf die Einführung der sogenannten Rechtsstaatskonditionalität zum Schutz des EU-Haushalts geeinigt. Damit soll sichergestellt werden, dass nur wer sich an rechtsstaatliche Prinzipien hält, auch EU-Gelder bekommt. Seitdem sind die Zuweisungen aus dem EU-Haushalt und dem Corona-Wiederaufbaufonds »Next Generation EU« an die Mitgliedstaaten an die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien geknüpft. Bisher wendet die Europäische Kommission den sogenannten Konditionalitätsmechanismus aufgrund einer Vereinbarung mit dem Rat aber nicht an. Deshalb hatte zuletzt das Europäische Parlament die Europäische Kommission mit überragender Mehrheit dazu aufgefordert, die geltende Verordnung unverzüglich anzuwenden.

Darüber hinaus hob der Bundesrat die Freiheit der Medien und der Berichterstattung und die Sicherung der medialen Vielfalt als grundlegende Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie hervor. Aber auch im Länderkapitel zu Deutschland äußert die Kommission Kritik und zweifelt an der Sicherheit hier arbeitender Journalistinnen und Journalisten, die vermehrt Bedrohung, Einschüchterung und sogar tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Diese Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit gefährdet eine der Säulen des Rechtsstaats.


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