Zur Stärkung der medizinischen Versorgung außerhalb der Ballungszentren - Landtag beschließt sog. Landarztgesetz

30.09.2021, 16:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: Flächendeckende ärztliche Versorgung beginnt mit dem Studium in Sachsen

Der Sächsische Landtag hat heute das sogenannte Landarztgesetz beschlossen. Dieses bildet die Rechtsgrundlage für eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die ärztliche Versorgung in den ländlichen Gebieten in Sachsen auch in Zukunft sicherzustellen.
Mit dem Landarztgesetz wird eine gewisse Prozentzahl der Medizinstudienplätze (6,5%) vorab reserviert für Bewerberinnen und Bewerber, die sich vertraglich dazu verpflichten, nach Abschluss des Studiums sowie der Weiterbildung zum Facharzt für zehn Jahre in von Unterversorgung bedrohten Gebieten Sachsens tätig zu sein.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagt dazu:
»Der Freistaat nimmt seine Verantwortung im Sinne der Daseinsvorsorge wahr und installiert ein wirksames Instrument, um schon im Auswahlverfahren, das alle Studieninteressierten durchlaufen, eine Weichenstellung vorzunehmen. Die sogenannte Landarzt-Quote ist ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen Versorgungsstrukturen in Sachsen außerhalb der Ballungsräume.«

Das gleiche Ziel verfolgen weitere Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Medizinstudium in Sachsen. Dazu gehört unter anderem der Modellstudiengang MEDiC. Die Medizinausbildung am Klinikum Chemnitz unter Federführung der Medizinischen Fakultät der TU Dresden begrüßt in diesen Tagen den zweiten Jahrgang von Medizinstudierenden. Mit der Bereitstellung der Ressourcen hat das Wissenschaftsministerium pro Jahr 50 zusätzliche Studienplätze ermöglicht. Die Ausbildungsinhalte stellen hier zum Teil auf die konkreten Bedarfe der Ärzteversorgung im ländlichen Raum ab, etwa durch die enge Einbindung von Partnerpraxen im Großraum Chemnitz. Gleichzeitig setzt die Lehre Schwerpunkte im Bereich der Digitalisierung und gibt den angehenden Medizinerinnen und Medizinern das Rüstzeug für neue Ansätze in der künftigen Patientenbetreuung mit.

Mit der Verabschiedung des Landarztgesetzes haben die Abgeordneten des Sächsischen Landtages zugleich eine Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes beschlossen. Danach entfällt künftig die Möglichkeit, für Studierende aus der verfassten Studierendenschaft auszutreten. Die Austrittsoption war Ende 2012 eingeführt worden. Mit der Rücknahme der Austrittsoption wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages von CDU, Bündnisgrünen und SPD umgesetzt.

Hintergrund:
Die im September 2021 im Kabinett vorgestellte Hochschulentwicklungsplanung 2025 sieht vor, insgesamt 90 zusätzliche Studienplätze in der Medizin zur Verfügung zu stellen. Damit stehen in der Humanmedizin jährlich insgesamt 615 Studienanfängerplätze zur Verfügung, zudem 120 in der Zahnmedizin.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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