Sicher in die Ferien fliegen

29.06.2026, 10:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Ramp Check (© Landesdirektion Sachsen)

Mitarbeiter der Luftaufsicht der Landesdirektion Sachsen beim Ramp Check

Ramp Check (© Landesdirektion Sachsen)

Mitarbeiter der Luftaufsicht der Landesdirektion Sachsen beim Ramp Check

Mitarbeiter der Luftaufsicht der Landesdirektion Sachsen beim Ramp Check
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Bodenlärmmessung (© Landesdirektion Sachsen)

Mitarbeiter der Luftaufsicht der Landesdirektion Sachsen bei der Bodenlärmmessung

Bodenlärmmessung (© Landesdirektion Sachsen)

Mitarbeiter der Luftaufsicht der Landesdirektion Sachsen bei der Bodenlärmmessung

Mitarbeiter der Luftaufsicht der Landesdirektion Sachsen bei der Bodenlärmmessung

Landesdirektion Sachsen sorgt als Luftaufsichtsbehörde mit für sicheren Flug ab Dresden und Leipzig/Halle

»Wir sorgen mit für einen sicheren Flug in den Urlaub«, so der Präsident der Landesdirektion, Béla Bélafi zum Start der Sommerferien in Sachsen. Während der Ferienzeit (4. Juli bis 14. August 2026) sind es vor allem Familien, die von den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle in den Urlaub starten.

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) sorgt als Luftaufsichtsbehörde gemeinsam mit anderen Behörden und Institutionen für die Verkehrssicherheit. Zwei Mitarbeiter sind unmittelbar am Flughafen Leipzig/Halle und ein weiterer Mitarbeiter am Flughafen Dresden stationiert.

»Unser Team ist direkt vor Ort im Einsatz. Es kontrolliert die Flugzeuge, die Start- und Landebahnen, die Geländesicherheit und überwacht Baustellen, die z. B. durch zu hohe Kräne den Flugverkehr stören könnten«, so Bélafi, der auf diese verantwortungsvolle und vielseitige Aufgabe hinwies. »Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der LDS arbeiten im Hintergrund für einen reibungslosen und sicheren Ablauf des Flugverkehrs.«

Bélafi verwies zudem darauf, dass die Aufgabe der Flugsicherung nur durch die gute Zusammenarbeit mit anderen Behörden funktioniert. Hierzu gehören das Luftfahrt Bundesamt, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, die Deutsche Flugsicherung und die örtlichen Polizeidienststellen sowie die Luftfahrtbehörden der anderen Bundesländer.

Aufgaben der Luftaufsicht:

  • Kontrolle von Flugzeugen auf Betriebssicherheit, sowie der Lizenzen des Luftfahrtpersonals und der Flugvorbereitung.
  • Prüfung der Ausstattung und des Zustandes der Flughäfen, einschließlich ihrer Sicherheitseinrichtungen durch:
    • Kontrolle der Beschilderungen, Befeuerungen und Markierungen auf dem Flughafengelände.
    • Kontrolle des baulichen Zustandes der Start- und Landebahnen. Die Landebahn in Dresden misst 2.850 Meter. Der Flughafen Leipzig/Halle verfügt über zwei Start- und Landebahnen mit einer Länge von jeweils 3.600 Metern.
    • Kontrolle der Zäune um den Flughafen.
    • Kontrolle aller anderen Flugbetriebsflächen.
  • Überwachung des Nachtflugverbotes, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Ahndung von Verstößen.
  • Prüfung von Baustellen außerhalb des Flughafens, ob Kräne oder Baufahrzeuge als temporäre Hindernisse den Flugbetrieb gefährden oder die Flugsicherungsanlagen auf dem Flughafen beeinträchtigen.

Weiterführende Links

Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Dr. Susann Meerheim
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de
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