Festnahme von Mitgliedern des »Islamischen Staates«
16.04.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Drei Mitglieder der terroristischen Vereinigung »Islamischer Staat« in Plauen, Chemnitz und Leipzig festgenommen
Die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (ZESA) hat gestern in Chemnitz und Leipzig durch das Polizeiliche Terrorismus Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen zwei irakische Staatsbürger (männlich, 40 und 43 Jahre) jeweils aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden festgenommen und deren Wohnungen in Chemnitz und Leipzig durchsucht.
Beiden Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zur Last gelegt. Sie sollen von Januar 2016 bis Dezember 2016 bzw. vom Juni 2014 bis September 2016 als Kämpfer in verschiedenen Kampfverbänden der terroristischen Vereinigung »Islamischer Staat« mitgliedschaftlich tätig gewesen sein. Hierfür seien beide auch monatlich entlohnt worden.
Im Rahmen der Durchsuchungen wurden insgesamt zehn Mobiltelefone, zwei Laptops, zwei Tablets und diverse Speichermedien sichergestellt.
Die Beschuldigten wurden dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Dresden vorgeführt. Dieser setzte die Haftbefehle in Vollzug.
Bereits am 24. März 2026 erfolgte eine Durchsuchung bei einem 26 jährigen irakischen Staatsbürger im Stadtgebiet von Plauen. Es wurden technische Asservate (Mobiltelefon, Tablet und Speichermedien) sichergestellt. Der Beschuldigte wurde aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden festgenommen. Der Ermittlungsrichter setzte den Haftbefehl am selben Tag in Vollzug.
Diesem Beschuldigten wird ebenfalls die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung »Islamischer Staat« vorgeworfen. Er soll im Zeitraum vom Januar 2016 bis Mai 2017 als Kämpfer tätig gewesen und dafür entlohnt worden sein.
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der technischen Asservate, dauern weiter an.