Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt am 11. März 2026

11.03.2026, 07:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Gedenkn der Opfer und Betroffenen der Messerattacke vom 4. Oktober 2020 (© Birgit Roth)

Gedenkn der Opfer und Betroffenen der Messerattacke vom 4. Oktober 2020 (© Birgit Roth)

Sächsische Opferbeauftragte erinnert an Terrorismusopfer

Am 11. März 2026 begeht die Bundesrepublik Deutschland zum fünften Mal den Nationalen Gedenktag für Opfer terroristischer Gewalt und knüpft damit auf nationaler Ebene an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich an diesem Tag der Betroffenen terroristischer Gräueltaten weltweit.

Die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung erinnert und mahnt:

»Terrorismus ist ein gewaltsames, politisch motiviertes Handeln, das darauf abzielt, Angst zu verbreiten und unsere Gesellschaft zu destabilisieren. Er richtet sich oft gegen zivile, unschuldige Menschen, um politische oder ideologische Ziele durchzusetzen. An diesem Gedenktag erinnern wir uns an die Opfer von Terror und Gewalt. Ihr Verlust mahnt uns, dass Frieden mehr ist als das Fehlen von Konflikten – es ist das gemeinsame Streben nach Sicherheit, Würde und Menschlichkeit für alle.«

Am 11. März werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, trauerbeflaggt.
Die Opferbeauftragte ist Anlaufstelle für Opfer und Betroffene schwerer Gewalttaten und anderer größerer Schadensereignisse. Betroffene können sich an sie wenden unter

0351 564 55099 bzw. opferbeauftragte@sms.sachsen.de


Kontakt

Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Ansprechpartnerin Cornelia Böhmann
Telefon: +49 351 564 55881
Telefax: +49 351 564 55090
E-Mail: opferbeauftragte@sms.sachsen.de
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