Weitere Ermittlungsmaßnahmen im Verfahren gegen AfD-Abgeordneten
27.02.2026, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Im laufenden Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), gegen den AfD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages Dr. Maximilian K. wegen der Tatvorwürfe der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament (§ 108e Strafgesetzbuch StGB) und der Geldwäsche (§ 261 StGB) im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen wurde durch den Deutschen Bundestag am Donnerstag, den 26. Februar 2026, die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse erteilt.
Der Deutsche Bundestag hat ohne Aussprache einstimmig die entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu Immunitätsangelegenheiten angenommen.
Die Beschlüsse wurden vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet und richten sich gegen Dritte. Es wird angenommen, dass bei diesen potenzielle Beweismittel zu finden sind. Die Umsetzung der Maßnahmen dauert an.
Der Vollzug einer gerichtlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahme in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages stellt eine Ermittlungshandlung dar, die nicht von der bereits seit dem 8. Mai 2025 bestehenden allgemeinen Genehmigung des Deutschen Bundestags zur Durchführung des Ermittlungsverfahrens umfasst ist. Daher musste der Deutsche Bundestag die Genehmigung zur Durchführung der Ermittlungsmaßnahmen erneut erteilen. Ein neues Ermittlungsverfahren mit neuen Tatvorwürfen gegen den Abgeordneten ist damit nicht verbunden.
Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Aufgrund der laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte erteilt.