Straßenbahnnetz in der Chemnitzer Innenstadt wächst
05.01.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss zu einem weiteren Abschnitt des Chemnitzer Modells genehmigt.
Der genehmigte Streckenabschnitt folgt den vorhandenen Straßenzügen vom Falkeplatz über die Theaterstraße und Hartmannstraße bis zur Kreuzung mit der Leipziger Straße und endet dort an einer neuen Haltestelle neben den Sportanlagen auf dem Gelände des Konkordiaparks. Eine Anbindung an die vorhandenen Straßenbahngleise in der Straße der Nationen wird über die Theater- und Brückenstraße realisiert. Die Baumaßnahme beinhaltet Gleise sowie Änderungen an angrenzenden Straßen und Geh- und Radwegen. Es werden zudem sechs neue Haltestellen geschaffen.
»Das Chemnitzer Modell verbessert die Mobilität für die Menschen in und um die Kultur-hauptstadt 2025 ganz konkret«, so Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. »Schnelle, umsteigefreie Verbindungen erleichtern den Alltag, stärken das Umland und machen klimafreundliche Mobilität für viele erst praktikabel. Seit vielen Jahren begleitet die Landesdirektion dieses Projekt mit großer Überzeugung. Mit der aktuellen Maßnahme wird der öffentliche Personennahverkehr im Chemnitzer Zentrum noch einmal deutlich attraktiver.«
Auf der künftigen Gleistrasse können sowohl Straßenbahnfahrzeuge der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) als auch Fahrzeuge der City-Bahn Chemnitz (Zweisystemfahrzeuge des Chemnitzer Modells) fahren.
Vorhabenträger ist der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS), der den genehmigten Abschnitt ursprünglich als ersten Teilabschnitt der so genannten 4. Stufe des Chemnitzer Modells konzipiert hat. Sie soll einmal die Stadt Chemnitz mit Limbach-Oberfrohna verbinden.
Innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Chemnitz besitzt der nun genehmigte Abschnitt jedoch eine eigenständige Bedeutung und konnte somit auch eigenständig genehmigt werden. Eine mögliche Fortführung der Trasse über das Stadtzentrum hinaus wird Gegenstand weiterer Planfeststellungsverfahren sein.
»Die Genehmigung des Planfeststellungsverfahrens durch die Landesdirektion Sachsen ist ein Meilenstein für die Fortschreibung des Chemnitzer Modells«, erklärt Sven Schulze, Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. »Damit kann der Ausbau im Chemnitzer Zentrum nun beginnen und dieses Zukunftsprojekt konkret umgesetzt werden. Das Chemnitzer Modell steht für eine moderne und nachhaltige Mobilität, die Stadt und Umland direkt miteinander verbindet. Mit der Verknüpfung von Straßenbahn- und Eisenbahnnetz ist es eines der wenigen Projekte dieser Art in Deutschland und ein echtes Aushängeschild für die Region. Der Ausbau der vierten Stufe ist ein weiterer großer Schritt, um den öffentlichen Nahverkehr zu stärken, neue Verbindungen zu schaffen und Chemnitz zukunftsfähig aufzustellen«, so Schulze weiter.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen, die Stellung genommen haben, sowie den sonstigen Einwendern zeitnah zugestellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses einschließlich der Planunterlagen wird vorbereitet und gesondert bekanntgegeben.
Hintergrund:
Ziel des integrierten Verkehrssystems »Chemnitzer Modell« ist die sinnvolle Verknüpfung von Eisenbahn- und Straßenbahnnetzen, um eine durchgehende und umsteigefreie ÖPNV-Verbindung zwischen der Stadt Chemnitz und dem Umland zu schaffen. Die Stufen 0 (Pilotstrecke Chemnitz - Stollberg), 1 (Einfahrt Hauptbahnhof) und 2 (Ausbau Chemnitz - Thalheim - Aue) sind bereits abgeschlossen. Stufe 3 sieht den Ausbau weiterer Strecken ins Erzgebirge über Niederwiesa nach Annaberg-Buchholz, Cranzahl und Olbernhau vor. In Stufe 5 schließlich soll mit der Erweiterung der bereits vorhandenen Pilotstrecke ab Stollberg eine umsteigefreie Fortführung über Oelsnitz im Erzgebirge bis nach St. Egidien und Glauchau erfolgen. Die Landesdirektion Sachsen prüft bei den weiteren Ausbauetappen des Chemnitzer Modells jeweils die Genehmigungsfähigkeit der Planungen. Dies erfolgt im Rahmen von Planfeststellungsverfahren. Sofern die Planungen genehmigungsfähig sind, wird dies mit einem Planfeststellungsbeschluss bestätigt.