Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt 2025/2026 der Stadt Leipzig

22.09.2025, 10:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Haushaltsgenehmigung Stadt Leipzig (© Stadt Leipzig)

v.l.n.r.: Torsten Bonew, Erster Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen der Stadt Leipzig, Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Haushaltsgenehmigung Stadt Leipzig (© Stadt Leipzig)

v.l.n.r.: Torsten Bonew, Erster Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen der Stadt Leipzig, Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

v.l.n.r.: Torsten Bonew, Erster Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen der Stadt Leipzig, Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Haushaltsgenehmigung mit Auflagen

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den vom Leipziger Stadtrat beschlossenen Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 zum Vollzug freigegeben. »Der Haushalt ist genehmigt. Damit gewinnt die Stadt Leipzig finanzielle Entscheidungsfreiheit. Sie ist handlungsfähig und kann in den Straßenbau, in Schulen sowie in den Brand- und Katastrophenschutz investieren«, betonte Landesdirektionspräsident Béla Bélafi.

Der Haushaltsplan weist in beiden Haushaltjahren ein Gesamtvolumen von je rund 2,8 Milliarden Euro aus. Die Stadt Leipzig plant 2025 Investitionen von 345 Millionen Euro sowie 429 Millionen Euro in 2026. Die Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Straßenbau, Schulen, Brand- und Katastrophenschutz sowie in der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Stadt Leipzig gelingt es weder in 2025 noch in 2026 aus eigener Kraft einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Das heißt, es wird in beiden Haushaltsjahren geplant, mehr Geld auszugeben, als Einnahmen erwartet werden. Dennoch werden die gesetzlichen Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes in beiden Jahren erreicht. Möglich wird das aufgrund von Haushaltserleichterungen, die ein Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage bietet.
»Die Genehmigungen des Leipziger Haushaltes waren ein Langstreckenlauf. Die Herausforderungen der Kommunen sind enorm, was sich im Haushalt widerspiegelt. Die Ausgaben, besonders im Sozialbereich, steigen Jahr für Jahr – ein tragfähiger Haushalt wird damit schwieriger. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen Landesdirektion Sachsen und der Stadt Leipzig haben wir es trotz der schwierigen Umstände aber geschafft, gemeinsam durchs Ziel zu gekommen«, betonte Bélafi. Er verwies gleichzeitig darauf, dass der Haushalt aufgrund der schwierigen Finanzlage nur unter Auflagen genehmigt wurde.

Die Stadt Leipzig schafft es im Zeitraum des Doppelhaushaltes nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen sowie zur Kredittilgung zu erwirtschaften. Zur Absicherung des Finanzbedarfs muss die Stadt daher Kredite in Höhe von bis zu knapp 228 Millionen Euro in 2025 bzw. bis zu 297 Millionen Euro in 2026 aufnehmen. Der in den Folgejahren anhaltende Mangel an liquiden Mitteln wird auch bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes die Aufnahme weiterer Kredite zur Investitionsfinanzierung erforderlich machen.

Die Landesdirektion Sachsen hat die Genehmigung der Kreditaufnahmen unter die Bedingung gestellt, dass die Stadt vor Kreditaufnahme nachweist, dass die Kredite für die Finanzierung unbedingt notwendiger Investitionsmaßnahmen im Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben oder zur Darlehensvergabe an kommunale Einrichtungen und Unternehmen dienen.

Darüber hinaus muss die Stadt Leipzig mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2027 ein Haushaltsstrukturkonzept vorlegen. Das Konzept muss die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes bis spätestens zum Haushaltsjahr 2031 nachweisen. Außerdem hat die Stadt Leipzig sicherzustellen, dass sich die für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ausgewiesenen Fehlbeträge im Finanzhaushalt im Haushaltsvollzug nicht weiter erhöhen. Hierfür hat sie, über die bereits vom Stadtrat beschlossenen Einsparungen hinaus, weitere geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Die Entschuldungskonzeption ist unter Beachtung der derzeitigen schwierigen Finanzlage fortzuschreiben. Die Stadt Leipzig muss zudem der Landesdirektion Sachsen regelmäßig zum Haushaltsvollzug und zur voraussichtlichen Haushaltsentwicklung zum Jahresende berichten.

Zur Information zum Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Erlass zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage im Freistaat Sachsen
Microsoft Word - Erlass des SMI zur außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025_rs.docx

Dieser Erlass erlaubt es sächsischen Kommunen, die durch äußere Umstände in eine außergewöhnliche Haushaltslage gekommen sind, ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit durch höhere Kreditaufnahmen sicherzustellen. Die Erleichterungen gelten laut dem Innenministerium auch für die nächsten beiden Haushaltsjahre 2027 und 2028. Werden zusätzliche Kassenkredite auf Grundlage des Erlasses aufgenommen, müssen diese bis zum Jahr 2037 zurückgezahlt werden.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Dr. Susann Meerheim
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de
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