Nach Urteil zur Wahlfälschung und versuchten Brandstiftung weitere Anklage gegen Gehilfin

10.07.2025, 10:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage wegen Beihilfe zur versuchten Brandstiftung an einem Asylbewerberheim in Dresden

Die Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 43-jährige Angeschuldigte Anklage zum Amtsgericht Dresden, Schöffengericht, wegen Beihilfe zur versuchten Brandstiftung erhoben.

Der deutschen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, den gesondert verfolgten 45-jährigen rechtskräftig verurteilten Haupttäter in dessen Entschluss bestärkt zu haben, am 29. September 2023 einen Brandanschlag an der ehemaligen Schule in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche zu begehen. Aufgrund ihrer ausländerfeindlichen Gesinnung habe die Angeschuldigte dadurch eine dort geplante Unterkunft für Asylbewerber verhindern wollen.

Der 45-jährige deutsche Haupttäter wurde unter anderem wegen dieser versuchten Brandstiftung und Wahlfälschung in drei Fällen durch das Landgericht Dresden am 26. Juni 2025 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 41.153,22 EUR angeordnet.

Das Ermittlungsverfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im September 2024 übernommen und aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen, Soko Rex, zeitnah zum Abschluss gebracht.

Zum Hintergrund:
Zum Verfahren des Haupttäters wurde bereits mit Medieninformationen vom 4. September 2024, vom 13. September 2024, vom 28. Oktober 2024 und vom 26. März 2025 berichtet.


Kontakt

Generalstaatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Dr. Patrick Pintaske
Telefon: +49 351 446 2838
Telefax: +49 351 446 2830
E-Mail: pressesprecher@gensta.justiz.sachsen.de
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