Bürokratieabbau: Jahresbericht 2024 des Sächsischen Normenkontrollrats vorgelegt

04.07.2025, 09:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Jahresbericht des Sächsischen Normenkontrollrats (© SMJus I Daniel Meißner)

Jahresbericht des Sächsischen Normenkontrollrats (© SMJus I Daniel Meißner)

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Jahresbericht des Sächsischen Normenkontrollrats (© SMJus I Daniel Meißner)

Jahresbericht des Sächsischen Normenkontrollrats (© SMJus I Daniel Meißner)

Im Jahr 2024 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu insgesamt 64 Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abgegeben. Dabei hat er insbesondere untersucht, ob der durch die Neuregelungen entstandene Erfüllungsaufwand von den zuständigen Ministerien korrekt dargestellt wurde.

Die vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen verursachten im Jahr 2024 jährliche Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von 11,5 Mio. Euro. Dem standen jährliche Entlastungen in Höhe von 2,3 Mio. Euro gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr kam es damit zu einem weiteren Anstieg in Höhe von 9,2 Mio. Euro, der in Höhe von 5,5 Mio. Euro durch die Kommunalintegrationsarbeitsverordnung verursacht wurde. Zudem fielen im Jahr 2024 einmalige Belastungen in Höhe von 6,6 Mio. Euro an. Hierfür waren unter anderem ebenfalls die Kommunalintegrationsarbeitsverordnung (3,8 Mio. Euro) und die Verordnung zur Neuregelung von Unterstützungsleistungen im Brand- und Katastrophenschutz (485.000 Euro) ursächlich.

Über die Prüfung des Erfüllungsaufwandes hinaus hat der Sächsische Normenkontrollrat auch 2024 konkrete Vorschläge zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung unterbreitet. Einen Schwerpunkt neben Vorschlägen zu Änderungen in Gesetz- und Verordnungsentwürfen bildete ein Gutachten zu landesrechtlichen Regelungen, welche die Schriftform oder das persönliche Erscheinen anordnen. Der Sächsische Normenkontrollrat begrüßt, dass die Staatsregierung nunmehr prüft, in welchen Fällen ein formloses Verfahren oder eine einfache E-Mail genügen.

Vorsitzende Birgit Munz: »Gerade jetzt ist es besonders dringlich, die knappen Ressourcen effektiv einzusetzen, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von verzichtbaren Aufgaben zu entlasten, um so die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in ihren Kernbereichen dauerhaft zu sichern. Der Verzicht auf Nachweis- und Berichtspflichten, die Absenkung von Standards, eine geringere staatliche Kontrolldichte, Gesetzgebung, die den praktischen Vollzug von vornherein mitdenkt, mehr Eigenverantwortung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Kommunen – all dies sind hierfür geeignete Instrumente.«

Hintergrund

Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes zu ermitteln. Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung durch die Befolgung einer Vorschrift entstehen. Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht ist einsehbar unter: http://www.justiz.sachsen.de/content/5130.htm


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