Neue Zielsetzung und mehr Mitglieder: Landesbeirat für Integration und Teilhabe konstituiert

19.06.2025, 15:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

/
Landesbeirat für Integration und Teilhabe (© SMS)

Der unter dem Vorsitz von Staatsministerin Petra Köpping neu konstituierte Landesbeirat für Integration und Teilhabe.

Landesbeirat für Integration und Teilhabe (© SMS)

Der unter dem Vorsitz von Staatsministerin Petra Köpping neu konstituierte Landesbeirat für Integration und Teilhabe.

Der unter dem Vorsitz von Staatsministerin Petra Köpping neu konstituierte Landesbeirat für Integration und Teilhabe.

Ministerin Köpping: »Neue Impulse für die Integrationsarbeit im Freistaat Sachsen«

Heute hat sich der Landesbeirat für Integration und Teilhabe für die 8. Legislatur unter dem Vorsitz von Integrations- und Sozialministerin Petra Köpping neu konstituiert. Damit wird die Bestimmung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes umgesetzt. Aufgabe des Landesbeirates ist, die Staatsregierung zur aktuellen und grundsätzlichen Fragen von Migration, Integration und Teilhabe sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu beraten.

Staatsministerin Petra Köpping: »Die Mitglieder werden neue Impulse für die Integrationsarbeit im Freistaat Sachsen setzen und die besten Ideen gemeinsam und konstruktiv diskutieren. Herausforderungen wollen wir klar benennen und im Beirat nach Lösungen suchen, die wir dann nach außen tragen und dabei helfen, diese umzusetzen. Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Aus diesem Grund war es selbstverständlich, dass mit Gründung eines neuen Beirates alle Ministerien eingebunden werden. Dadurch schaffen wir Synergien, erhöhen die erforderliche Sichtbarkeit für die Themen Integration, Migration und Teilhabe und lenken diese gemeinsam in richtige Bahnen. Ich freue mich auf eine gute, zielorientierte, sachliche Zusammenarbeit und danke allen Beteiligten für ihre Unterstützung.«

Mit der neuen Zielsetzung, also der beratenden Funktion nunmehr für die gesamte Staatsregierung und dem erweiterten Mitgliederkreis wird der Landesbeirat zum zentralen Gremium für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft Kunst und Kultur im Bereich Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund. Der Landesbeirat bündelt die Kompetenzen und Perspektiven unterschiedlicher Integrationsakteure und schafft neben einer Plattform für einen konstruktiven Austausch auch die Möglichkeit, die Perspektiven von Menschen mit Migrationshintergrund gezielt in politische Entscheidungsprozesse einzubringen und die Integrationsarbeit voranzutreiben.

Staatsministerin Köpping: »Damit fördern wir sowohl die Integration als auch die Teilhabe und Anerkennung aller Menschen in unserer Gesellschaft und stellen sicher, dass die Stimmen der Menschen mit Migrationshintergrund gehört werden und ihre Anliegen in die politische Arbeit einfließen.«

Der Beirat, unter dem Vorsitz von Staatsministerin Petra Köpping, besteht aus 40 Mitgliedern. Dem aktuellen Beirat gehören Vertreterinnen und Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages sowie des Sächsischen Landkreistages, der Landesarbeitsgemeinschaft Integration, migrantischer Selbstorganisationen oder Selbstorganisationen ethnischer Minderheiten, der freien Träger, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammer, aus Wissenschaft, Gewerkschaften, Medien, Sport und Kultur an. Der Beirat tagt mindestens zwei Mal im Jahr.

Hintergrundinformationen:
Mit Inkrafttreten des »Gesetzes zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen« (SächsIntG) ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) in § 17 Absatz 1 des Gesetzes zur Gründung des Landesbeirates für Integration und Teilhabe ermächtigt worden.

Mit Inkrafttreten des SächsIntG wurde die Kompetenz des Landesintegrationsbeirates dahingehend erweitert, dass das Gremium nunmehr die gesamte Staatsregierung beraten soll. Durch die Kompetenzerweiterung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Aufgaben und Ziele des Landesintegrationsbeirats künftig in einer Rechtsverordnung zu regeln. Diese ist am 7. Mai 2025 in Kraft getreten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang