Exekutivmaßnahmen des LKA Sachsen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
30.04.2025, 14:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Verkehrsunfall bei Festnahme in Zittau
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erfolgten am 29. April 2025 strafprozessuale Maßnahmen des Landeskriminalamtes Sachsen gegen einen 32-jährigen deutschen Beschuldigten.
Der Beschuldigte hat am gestrigen Abend eine so genannte Beschaffungsfahrt in die Republik Polen durchgeführt, um dort unerlaubt Betäubungsmittel zu erwerben.
Nach Übergabe der Betäubungsmittel im grenznahen Raum und Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland über die Grenzübergangsstelle Friedensstraße in Zittau, erfolgte der Zugriff durch das Mobile Einsatzkommando. Der Beschuldigte versuchte sich mit seinem Fahrzeug dem Zugriff durch Flucht zu entziehen.
Beim Fluchtversuch wurden vier Einsatzfahrzeuge der Polizei sowie der Pkw des Beschuldigten beschädigt. Personen wurden nicht verletzt.
Der Mann wurde vorläufig festgenommen und in den Polizeigewahrsam eingeliefert.
Im Anschluss wurden die gegen den Beschuldigten vorliegenden Beschlüsse des Amtsgerichts Görlitz realisiert und das Fahrzeug und die Wohnung des Beschuldigten in Zittau durchsucht.
Dabei wurde eine betäubungsmittelverdächtige Substanz, vermutlich Methamphetamin, in nicht geringer Menge (dreistelliger Grammbereich) im Fahrzeug sichergestellt. In der Wohnung konnten Utensilien zum Umgang mit Rauschgift und eine Waffe, vermutlich Schreckschusswaffe, sichergestellt werden.
Das Amtsgericht Görlitz hat heute Nachmittag einen durch die Staatsanwaltschaft Görlitz beantragten Haftbefehl erlassen.
Die Ermittlungen dauern an.