Staatsminister Armin Schuster beruft als Landesbranddirektor Jens Großer

30.04.2025, 14:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

/
Berufung Landesbranddirektor (© SMI | Sven Rogge)

Berufung Landesbranddirektor (© SMI | Sven Rogge)

/
Portrait Jens Großer (© SMI | Sven Rogge)

Portrait Jens Großer (© SMI | Sven Rogge)

Staatsminister des Innern Armin Schuster hat heute Jens Großer zum Landesbranddirektor berufen. In der Funktion verantwortet Großer die feuerwehrfachlichen Angelegenheiten des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und ist zentraler Ansprechpartner für die Feuerwehren im Freistaat. Wichtige Schwerpunkte sind die Sicherung des Ehrenamts und die Digitalisierung im Bereich der Feuerwehren.

Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Jens Großer ist ein erfahrener und geschätzter Experte im Brandschutz- und Feuerwehrwesen, ob in Sachsen oder in Bund-Länder-Gremien. Für die Aufgabe als Landesbranddirektor wünsche ich ihm viel Erfolg.«

Im Freistaat leisten aktuell mehr als 45.000 Einsatzkräfte in den Freiwilligen und Berufsfeuerwehren ihren Dienst. Zudem gibt es in Sachsen rund 1.000 Kinder- und Jugendfeuerwehren mit mehr als 16.000 Mädchen und Jungen.

Kurzvita: Jens Großer, geboren 1973 in Dresden, studierte Sicherheitstechnik mit Schwerpunkt Brand- und Explosionsschutz an der Bergischen Universität Wuppertal. Von 2000 bis 2006 arbeitete er als Ingenieur für Forschung und Entwicklung im anlagentechnischen Brandschutz. Seit 2008 arbeitet er im Bereich Brandschutz und Feuerwehrwesen im Sächsischen Staatsministerium des Innern. Zuletzt verantwortete er die Einführung der Integrierten Regionalleitstellen im Freistaat und die Umstellung auf BOS-Digitalfunk im Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Neben seiner Funktion als Landesbranddirektor leitet Jens Großer das Referat Brandschutz, Feuerwehrwesen im Innenressort.

Hintergrund: Die Berufung zum Landesbranddirektor erfolgt auf Grundlage von § 24 Absatz 5 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Hiernach bestellt die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde einen hauptamtlichen Bediensteten mit der Befähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr zum Landesbranddirektor.


zurück zum Seitenanfang