Generalüberholung: Neuer Knotenpunkt für Verkehrsader zwischen Zeithain und Großenhain

06.07.2023, 13:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Landesdirektion Sachsen hat den Ausbau der Bundesstraße 98 mit dem Knotenpunkt der Kreisstraße 8572 bei Nünchritz im Landkreis Meißen genehmigt. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als zukünftiger Bauherr über Baurecht.

Zum Planfeststellungsbeschluss erklärt die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar: »Dieses Ausbauvorhaben der Bundesstraße 98 bei Nünchritz hat Gewicht! In Zukunft werden die unzureichenden Verkehrsverhältnisse – insbesondere in Puncto Verkehrssicherheit – auf einer der wichtigsten Verkehrsachsen in der Region beseitigt.« Sie führt weiter aus: »Da die B 98 Autobahnzubringer ist, wird nicht zuletzt der Weg für alle Pendler sicherer.«

Geplant ist, den Knotenpunkt Bundesstraße 98/Kreisstraße 8572 im Bereich der Gemeinde Nünchritz auf der freien Strecke grundhaft auszubauen. Der derzeit als vierarmige Straßenkreuzung angelegte Knotenpunkt soll dabei in zwei separate Einmündungen umgebaut werden. Der südlich der Bundesstraße liegende Arm der Kreisstraße wird auf 344 Meter Länge und der nördlich der Bundesstraße liegende Arm der Kreisstraße auf 107 Meter Länge neu errichtet. Der Neubau der Bundesstraße 98 erfolgt auf etwa 370 Meter. Die Planung trennt die beiden Richtungsfahrbahnen der Kreisstraße, wobei die Einmündung des südlich der B 98 liegenden Armes der Kreisstraße in westliche Richtung verlegt wird.

Dadurch wird der Knotenpunkt übersichtlicher, sicherer und damit die Gefahr von Unfällen gemindert. Die Planung sieht weiterhin vor, die Fahrbahn der B 98 nach den heutigen Anforderungen auf 8 Meter zu verbreitern, um sicheren Begegnungs- und Linksabbiegerverkehr zu ermöglichen. Das begünstigt einen flüssigen Verkehrslauf und verbessert die Verkehrsqualität entscheidend.

Gegenwärtig ist die Bundesstraße 98 im Vorhabenabschnitt zu schmal. Die Sichtverhältnisse für Linksabbieger sind dadurch stark eingeschränkt. Der Fahrbahnzustand sowie die Entwässerungseinrichtungen sind mangelhaft. In ihrem schlechten Zustand entspricht die B 98 weder den heutigen noch den zukünftigen Verkehrsanforderungen. Die Verkehrssicherheit ist beeinträchtigt.

Für die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ist eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. So wird Boden entsiegelt, indem die nicht mehr genutzten Fahrbahnflächen der K 8572 im Umfang von 2.590 Quadratmeter zurückgebaut werden. Darüber hinaus werden im trassennahen Bereich 5 Eichen neu gepflanzt und die bereits vorhandene Amphibienschutzanlage an der B 98 erweitert.

Der Planfeststellungsbeschluss wird öffentlich ausgelegt. Auslegungsort und –zeit werden vorab ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich wird der Beschluss online über das Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen abrufbar sein.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
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