Fünfter "KostEx"-Lagebericht vorgestellt – vier neue Sachverhalte im zweiten Halbjahr 2022

28.03.2023, 13:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Neben dem Verfassungstreuecheck – der vor der Einstellung in den Polizeidienst ansetzt – hat Innenminister Armin Schuster heute den fünften Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung (KostEx) öffentlich vorgestellt. Im zweiten Halbjahr 2022 hat die KostEx vier neue Sachverhalte mit extremistischem Bezug erfasst, die eine Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen zur Folge haben. Die vier Sachverhalte beziehen sich auf vier Personen, ausschließlich Bedienstete der sächsischen Polizei, und standen im Zusammenhang mit verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates (2x) und fehlender Distanz zu rechtsextremistischem Gedankengut. Ein Sachverhalt hatte Bezug zu Rassismus und Ausländerfeindlichkeit.

Innenminister Armin Schuster: »Leider gibt es solche Fälle innerhalb der sächsischen Polizei – das ist nicht tolerierbar! Wir gehen damit so transparent wie nur möglich um. Mit dem Verfassungstreuecheck und der Verlängerung von Fristen für Disziplinarmaßnahmen werden wir vor der Einstellung in den Dienst ansetzen und haben mehr Handlungsspielraum bei bereits Beschäftigten. Das zeigt, dass wir mehr tun wollen und auch mehr tun werden. Denn es braucht die größtmögliche Konsequenz gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst.« Der Staatsminister weiter: »Ich möchte allerdings auch betonen, dass von 15.500 Polizeibediensten über 99 Prozent mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Das ist selbstverständlich, sollte in diesem Zusammenhang aber nicht unerwähnt bleiben.«

Im gesamten Jahr 2022 sind zwölf Sachverhalte mit extremistischem Bezug bekannt geworden, die zur Einleitung einer Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen führten. Bei acht der zwölf Sachverhalte gab es auch einen Bezug zur Corona-Pandemie. Die Hälfte der neuen Verdachtsfälle in 2022 stand im Zusammenhang mit Beiträgen oder Äußerungen in den sozialen Medien. Seit dem 1. Januar 2017 – von da an erfasst die KostEx Fälle mit extremistischem Bezug – liegen insgesamt 66 Sachverhalte vor. Da von einem Sachverhalt auch mehrere Personen betroffen sein können, resultierten aus den 66 Sachverhalten insgesamt 71 Prüffälle. Von diesen wurden mittlerweile 40 Verfahren abgeschlossen – u. a. folgten sechs Entlassungen kraft Gesetzes bzw. durch Verwaltungsakt (Beamte auf Widerruf), vier Geldbußen, drei Verweise und zwei Kürzungen der Dienstbezüge. Bis zum Abschluss der jeweiligen Verfahren handelt es sich immer um Verdachtsfälle.

Hinweise zu extremistischen Netzwerken gibt es bislang weiterhin nicht.

Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums

Einbezogen in den Lagebericht wurden alle rund 18.000 Bediensteten – Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, sonstige Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte – im gesamten Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Hiervon sind über 15.500 Bedienstete bei der sächsischen Polizei tätig.

Zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zählen die Polizei Sachsen, die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) in Meißen, die Landesdirektion Sachsen, das Sächsische Staatsarchiv, das Statistische Landesamt, das Landesamt für Verfassungsschutz sowie die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt.

Über die »KostEx«

Die Stelle wurde zum 1. September 2020 u. a. mit dem Ziel eingerichtet, einen halbjährlichen Lagebericht zum Ist-Stand sowie zu Entwicklungen und Tendenzen in Bezug auf Extremismus im öffentlichen Dienst für den gesamten Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu erstellen und auf Grundlage der Daten Handlungsempfehlungen abzuleiten.


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