Überfall auf Sparkasse in Großenhain aufgeklärt

24.01.2020, 09:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Medieninformation
Überfall auf Sparkasse in Großenhain aufgeklärt

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden gegen einen 46-jährigen tschechischen Staatsange-hörigen wegen versuchter räuberischer Erpressung erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am späten Vormittag des 17. Juni 2015 gemeinsam mit zwei anderweitig verfolgten Mittätern die Filiale der Sparkasse Meißen in Großenhain, Ortsteil Zabeltitz, überfallen zu haben, um Bargeld zu erbeuten. Nach Betreten des Beratungsbüros der Sparkassenfiliale zielte ein anderweitig verfolgter maskierter Mittäter mit einer Pistole auf eine Mitarbeiterin der Sparkasse und drohte, sie zu erschießen, wenn sie kein Bargeld herausgebe. Die Mitarbeiterin wies den Mittäter darauf hin, dass sie kein Bargeld habe. Daraufhin durchsuchte der Mittäter die sich im Büro befindlichen Schränke und Schubladen, ohne Bargeld zu finden. Der angeklagte Beschuldigte sicherte derweilen die Tür eines neben der Sparkassenfiliale liegenden Friseursalons und verhinderte durch Einsatz einer täuschend echt aussehenden Pistole, dass die dort tätigen Mitarbeiter Hilfe holten. Nachdem der anderweitig erfolgte Mittäter erkannt hatte, dass kein Bargeld vorhanden war, verließ er ohne Beute mit dem angeklagten Beschuldigten die Sparkas-senfiliale und stieg in den bereitstehenden PKW, der vom dritten Mittäter geführt wurde.

Die Identität des angeklagten Beschuldigten war lange Zeit unbekannt und konnte im Zuge weiterer Ermittlungen geklärt werden.

Die Verfahren gegen die beiden Mittäter wurden in den Jahren 2017 und 2018 an die Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz abgegeben.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.


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