Sächsische Polizei wird personell und materiell aufgestockt -Installation einer Wachpolizei vorgesehen

04.10.2001, 09:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zusätzliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit sind notwendig

Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten am 11. September 2001 haben sich die sächsischen Sicherheitsbehörden auf die veränderte Lage eingestellt. Zwar gibt es nach wie vor keine Erkenntnisse und Hinweise, dass Sachsen das Ziel möglicher Terroranschläge sein könnte. Durch die verschiedenen veranlassten und notwendigen Maßnahmen sind aber zusätzlich und dauerhaft Kräfte der sächsischen Polizei gebunden.

Beispielsweise leistet Sachsen seit vergangener Woche seinen Beitrag im Rahmen der bundesweiten Rasterfahndung. Hierfür sind insbesondere zur Verifizierung der durch den Datenabgleich gewonnenen Erkenntnisse zusätzliche Ermittlungskapazitäten notwendig. Für das diesbezüglich bereits eingesetzte kriminalpolizeiliche Personalpotential – dieses war in der Vergangenheit in anderen Schwerpunktbereichen wie z. B. der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität oder der Prävention eingesetzt – ist dringend Nachersatz erforderlich.

Weiterhin sind gewaltbereite Reaktionen nach einem militärischen Eingreifen der Vereinigten Staaten – gestuft nach dessen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung Afghanistans – nicht auszuschließen. Um zu befürchtende Ausschreitungen im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen zu verhindern, ist ein starker Kräfteansatz der sächsischen Polizei, vor allem der Bereitschaftspolizei notwendig.

Die sächsischen Sicherheitsbehörden haben angesichts der genannten Herausforderungen nach einer gründlichen Bewertung einen Maßnahme- und Forderungskatalog aufgestellt, welcher sowohl zur Bewältigung der Einsatzlagen als auch zur Durchführung der notwendigen Ermittlungen zusätzliche finanzielle Mittel und eine personelle Aufstockung vorsieht:

Um die erforderlich Objektschutzmaßnahmen an sensiblen Einrichtungen wie beispielsweise Synagogen oder dem amerikanischen Generalkonsulat fortführen zu können, ist die Einrichtung einer (hauptamtlichen) Wachpolizei notwendig, welche die Aufgaben der momentan hier eingesetzten Kräfte zumindest zum Großteil übernehmen könnte. Diese Wachpolizei würde – zunächst befristet für drei Jahre – aus Mitarbeitern, welche eigens hierfür angestellt werden, bestehen. Ein Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass die Bildung vor allem kurzfristig möglich ist – wohingegen die Einstellung und Ausbildung von Polizisten annähernd drei Jahre in Anspruch nehmen würde.

Gleichzeitig ist beabsichtigt, den Staatsschutz – derzeit insbesondere mit Aufgaben im Rahmen der Rasterfahndung beschäftigt – in den Polizeidirektionen und beim Landeskriminalamt zu verstärken. Darüber hinaus sollen die polizeilichen Fahndungs- und Objektschutzmaßnahmen, u. a. durch die Neubeschaffung von Technik, wie z. B. Fahrzeuge, Notebooks, weitere Hard- und Software sowie durch stationäre und mobile Videotechnik verbessert werden. Auch an eine weitere, angemessene Verstärkung im Bereich des Landesamtes für Verfassungsschutz ist gedacht. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel im investiven Bereich sollen durch Prioritätensetzung zugunsten der Inneren Sicherheit mit internen Umschichtungen im Haushalt des Innenministeriums bereit gestellt werden.

Staatsminister Klaus Hardraht: „Ich habe unsere Vorstellungen heute dem Kabinett vorgestellt und bin sicher, dass diese eingeleiteten finanziellen und personellen Unterstützungen die Arbeit beim bundesweiten Kampf gegen den Terrorismus erleichtern werden und die Innere Sicherheit des Freistaates Sachsen wie in der Vergangenheit auch in Zukunft gewährleistet bleibt.“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
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