Hans-Jürgen Müller-Kuckelberg wird zum Präsidenten des Amtsgerichts Dresden ernannt

15.06.2001, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 1. Juni 2001 wurde Hans-Jürgen Müller-Kuckelberg mit Wirkung zum 15. Juni 2001 durch Justizminister Manfred Kolbe zum Präsidenten des Amtsgerichts Dresden ernannt.

Herr Müller-Kuckelberg, 1944 in Glauberg/Hessen, geboren, wurde nach Jurastudium und Referendariat am 5. März 1976 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Zunächst eineinhalb Jahre als Richter am Amtsgericht
Karlsruhe tätig, wechselte er bis September 1979 zur Staatsanwaltschaft Freiburg. Daraufhin widmete er sich wieder der Rechtsprechung als Richter am Landgericht Freiburg.

Mit Wirkung vom 5. Dezember 1991 wurde Herr Müller-Kuckelberg zum Justizrat beim Notariat Freiburg ernannt.

Mit seiner Versetzung zum 1. Januar 1993 trat Herr Müller-Kuckelberg in den sächsischen Justizdienst ein und wurde zum Vorsitzenden Richter am Landgericht beim Landgericht Dresden ernannt. Nach zweijähriger Tätigkeit beim Landgericht wurde er mit Wirkung vom 1. Januar 1995 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit nimmt Herr Müller-Kuckelberg seit dem 1. August 1995 die Funktion des Vorsitzenden des Landesberufungsgerichts für die Heilberufe wahr.

Mit Herrn Müller-Kuckelberg gewinnt das Amtsgericht Dresden einen verantwortungsvollen, pflichtbewussten und hochqualifizierten Juristen, der alle Voraussetzungen für die Leitung eines des zurzeit größten Amtsgerichte des Freistaates Sachsen mitbringt.


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