Sächsisches Kabinett beschließt Umsetzung Konjunkturpaket II

13.02.2009, 16:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sächsisches Kabinett beschließt Umsetzung Konjunkturpaket II

• 80% der Mittel fließen an die Kommunen, 20% gehen an das Land
• Freistaat stockt Bundesförderung von 75% auf 80% auf und stellt hierfür den Gemeinden 32 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung
• Freistaat investiert ca. 100 Mio. Euro im Bereich Hochschulen und Forschung
• Förderverfahren erheblich vereinfacht
• Vergaberecht für alle gelockert!

Das sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sondersitzung der Umsetzung des Konjunkturpaketes II des Bundes zugestimmt. Dem Freistaat Sachsen stehen aus dem Bundesgesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG) insgesamt 596,8 Mio. EUR zur Verfügung, welche zu 65% für Bildungsinfrastruktur- (Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen und Forschung) und zu 35% für Infrastrukturinvestitionen (insbesondere Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau, Informationstechnologie) verwendet werden sollen.

Mit 477,4 Mio. Euro erhalten die Kommunen 80% der Gelder aus dem Bundesprogramm. Damit liegt der Freistaat über der vom Bund geforderten Quote von 70%. Weil der Freistaat diese Bundesmittel um rund 32 Mio. Euro aus Landesmitteln aufstockt, stehen den Kommunen insg. 509,2 Mio. Euro für Investitionen zur Verfügung.

Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU): „In meiner ersten Regierungserklärung habe ich deutlich gemacht, dass gute Lebensverhältnisse in den ländlichen Regionen Sachsens für mich ein besonderes Anliegen sind. Deshalb habe ich früh entschieden, dass wir 80% der zur Verfügung stehenden Mittel, statt die von der Bundesregierung vorgesehen nur 70% an die Kommunen unseres Landes weitergeben werden. Wir sind mit unserer heutigen Entscheidung an der Spitze der Bundesländer, die überproportional ihre Kommunen unterstützen.“ Das Konjunkturpaket II sei für Sachsen das Sahnehäubchen auf die ohnehin hohen Investitionen. Der Freistaat hat mit rund 20% die höchste Investitionsquote aller Bundesländer. „Das heißt, wir investieren in den nächsten zwei Jahren rund 6,5 Mrd. Euro in die Zukunft unseres Landes - das sind 6500 Million Euro“ so der Ministerpräsident. Es sei ihm in den Gesprächen mit den kommunalen Spitzen wichtig gewesen, dass es keinen Streit über die Schwerpunkte im Konjunkturpaket gebe, sondern dass die Unterstützung vor allem auch der ländlichen Regionen im Mittelpunkt stehe. Tillich: „Deshalb wickeln wir die Investitionen auch unbürokratisch über die Landkreise und kreisfreien Städte ab.“

Der stellvertretende Ministerpräsident, Thomas Jurk (SPD), sagte zum heutigen Kabinettsbeschluss: „Wir haben unser Ziel erreicht: Erstens fließt der größte Teil der Mittel direkt in die Kommunen. Und zweitens haben wir mit der Lockerung der Vergabevorschriften und mit den vereinfachten Antragsverfahren die Voraussetzungen geschaffen, dass die Kommunen diese Mittel schnell umsetzen können. Die Kommunen wissen am besten, in welche zusätzlichen Projekte sie investieren müssen, um die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Das sichert Arbeitsplätze.“ Er sei zufrieden, dass der Schwerpunkt bei Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten und der energetischen Sanierung liege. „Damit hat das Konjunkturprogramm neben der kurzfristigen Wirkung auf die regionale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zusätzlich einen nachhaltigen, langfristigen Effekt“, betonte Jurk.

Aufteilung des Landesanteils

Gleichzeitig hat das Kabinett über die Verteilung der dem Freistaat zustehenden Mittel in Höhe von 119,4 Mio. Euro entschieden. Dabei wurde die vom Bund vorgegebene Verteilung zwischen Bildungsinfrastruktur- und sonstiger Infrastruktur von 65% zu 35% berücksichtigt. Um den Wissenschaftsstandort Sachsen zu stärken wird dabei der überwiegende Teil der Mittel in die Universitäten und Hochschulen des Landes fließen. (Verteilung s. Anlage 1)

Ministerpräsident Tillich: „Wir investieren mit dem Geld aus dem Konjunkturprogramm in die beiden wichtigsten Zukunftsbereiche: Kluge Köpfe und Infrastruktur. Im interregionalen und internationalen Wettbewerb werden wir nur durch Forschung und kluge Köpfe, also Fachkräfte bestehen. Deshalb ist der Schwerpunkt Hochschulen und Universitäten genau richtig.“

Aufteilung des Kommunalanteils
Die den Kommunen bereitzustellenden Mittel in Höhe von 509,2 Mio. EUR werden in Form von Bewilligungskontingenten auf die Kreisfreien Städte und Landkreise aufgeteilt. Als Verteilungsschlüssel für die Bemessung der Kontingente wird die Einwohnerzahl verwendet. Damit ergeben sich die folgenden Bewilligungskontingente für die Landkreise und Kreisfreien Städte, welche jeweils anhand der Quote 65:35 auf Bildungs- bzw. Infrastrukturinvestitionen verteilt sind (in EUR). (Aufteilung s. Anlage 2).

Einheitliche Fördersätze / Finanzschwache Kommunen
Um einen geordneten Mittelabfluss der im sächsischen Haushalt für Landesprogramme vorgesehenen Investitionsmittel und der zusätzlich durch das Konjunkturpaket des Bundes bereitgestellten Mittel sicher zu stellen, hat das Kabinett beschlossen, befristet für das Konjunkturprogramm, die Fördersätze zu vereinheitlichen.

Damit gelten für alle im Rahmen der Richtlinie KommInfra 2009 geförderten Maßnahmen im Bildungsbereich sowohl für Landes- wie für das Bundesprogramm einheitliche Fördersätze von 80%. Im Infrastrukturbereich gilt für die aus Bundesmitteln finanzierten Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II ebenfalls eine Förderquote von 80%. Für alle anderen Investitionen im Infrastrukturbereich, die im Rahmen der KommInfra 2009 aus Landesmitteln gefördert werden, wird der Fördersatz auf 75% heraufgesetzt. Sofern eine bereits bestehende Förderrichtlinie höhere Fördersätze vorsieht, gilt dieser weiter.

Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland: „Wir haben ein schlüssiges Gesamtkonzept entwickelt und die Verfahren wesentlich vereinfacht. Die Kommunen können nun mit einheitlichen Fördersätzen aus dem Bundesprogramm und den Landesprogrammen rechnen. Indem wir die Förderquote in den Landesprogrammen teilweise erheblich heraufgesetzt haben – z.B. im Schulhausbau von 50% auf 80% – werden die Kommunalhaushalte deutlich entlastet. Die Städte und Gemeinden können dadurch in wesentlich mehr Maßnahmen investieren. Dies gilt besonders für finanzschwache Kommunen. Wichtig ist aber auch: Gegenüber den Investitionen im sächsischen Doppelhaushalt von pro Jahr über 3 Milliarden Euro bedeuten die Bundesmittel aber nur einen Zuwachs von rund 10%.“

Außerdem wird die Kofinanzierungsfähigkeit der Kommunen derzeit schon durch die Infrastrukturpauschale (75 Mio. EUR) im Jahr 2009 und der investiven Schlüsselzuweisungen im Rahmen des FAG (276,5 Mio. EUR) im Jahr 2009 gewährleistet.

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Darüber hinaus hat das Kabinett in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erhebliche Verfahrensvereinfachungen beschlossen. Dieses orientiert sich am Verfahren der Fluthilfenabwicklung der Hochwasserschäden aus dem Jahr 2002. Alle Maßnahmen werden einheitlich über die „Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV KommInfra2009) geregelt. Diese legt die in der Anlage dargestellten Verfahrensschritte fest (s. Anlage von SMI).

Zur Vereinfachung der Verfahren gilt folgendes:

• Für die nach der Richtlinie KommInfra2009 geförderten Vorhaben ist für das Haushaltsjahr 2009 nicht zwingend ein kommunaler Nachtragshaushalt erforderlich. Gemäß § 79 SächsGemO sind ausnahmsweise außerplanmäßige oder überplanmäßige Ausgaben zulässig. Der Gemeinderat ist zu beteiligen und die kommunale Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm nach § 80 SächsGemO sind durch einfachen Beschluss fortzuschreiben.
• Vereinfachungen in den jeweiligen Fachförderrichtlinien einschließlich vereinfachte Formulare: Bei Maßnahmen bis 100.000 Euro erfolgt die Bewilligung auf Basis der Prioritätenliste mit einer stark vereinfachten gemeinderechtlichen Stellungnahme. Für Maßnahmen zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro erfolgt kurzfristig eine Plausibilitätsprüfung. Projekte, die über diesem Betrag liegen, werden nach vereinfachten Förderrichtlinien bewilligt.
• Der Schwellenwert für baufachliche Stellungnahme der Bauverwaltung wird ebenfalls angehoben. Bei Maßnahmen von 1 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR wird eine vereinfachte Plausibilitätsprüfung (maximaler Prüfungszeitraum: 1 Woche) eingeführt.
• Zur Beschleunigung von Investitionen werden Vergabeverfahren vereinfacht. Dies erfolgt im Wesentlichen durch die vereinfachte Möglichkeit zur Durchführung Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben aufgrund der Erhöhung von Schwellenwerten: Bei Bauleistungen sind Beschränkte Ausschreibungen bis 1 Mio. EUR ohne Umsatzsteuer möglich (statt bisher 25.000 EUR), Freihändige Vergaben sind bis 100.000 EUR ohne Umsatzsteuer für Dienst- und Lieferleistungen und für Bauleistungen bis 100.000 EUR möglich (statt bisher 13.000 EUR). Das bedeutet, dass die Vergabestellen unterhalb der genannten Schwellenwerte nicht mehr verpflichtet sind, öffentlich auszuschreiben.

Alle Verfahrensvereinfachungen gelten befristet bis zum 31.12.2010.

Weitere Informationen enthält die Anlage.


Kontakt

Sächsische Staatskanzlei

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
E-Mail: presse@sk.sachsen.de
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