Richtlinie der Technologietransferförderung erweitert

15.01.2009, 17:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Förderhöchstgrenze auf 500.000 Euro angehoben

„Wir wollen das beste verfügbare Know-How für noch mehr sächsische Unternehmen“, begründet Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk (SPD) die Erweiterung der Technologietransferförderung. Sie soll dazu beitragen, dass Unternehmen die wirtschaftlichen Potenziale des vorhandenen technologischen Wissens besser ausschöpfen können. „Innovationen dürfen gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten nicht aus den Augen verloren werden“, so Jurk. Ein sich rasch verändernder Markt verlangt immer nach neuen Produkten, Dienstleistungen und Lösungen.

„Neu ist die Möglichkeit, jetzt auch materielle Investitionen zu fördern, wenn diese unmittelbar im Zusammenhang mit dem Transferprojekt stehen“, so Jurk weiter. „Das heißt, ab jetzt kann auch der Erwerb von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungsgütern unterstützt werden.“ Die Beratungsleistung kann statt wie bisher mit 50 Prozent jetzt mit bis zu 75 Prozent gefördert werden. Außerdem wurde die Förderhöchstgrenze von 200.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Davon können bis zu 50 Prozent für materielle Investitionen aufgewendet werden.

Grundlage für die Änderung der Transferförderung war eine Evaluation der 2007 in Kraft getretenen Förderrichtlinie zum Technologietransfer. Die Evaluation hat bestätigt, dass der eingeschlagene Weg, Unternehmen beim Technologieerwerb und bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zu unterstützen, richtig ist. „Angebote der Technologiegeber und der Technologiemittler müssen sich am Bedarf der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) orientieren“, so Jurk.

Für die Transferförderung stehen jährlich über 10 Mio. Euro zur Verfügung. Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Abteilung Wirtschaftsförderung eingereicht werden.

Hintergrund:

Technologietransfer im Sinne dieser Förderrichtlinie ist die planvolle Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zu Technologienehmern (KMU) zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- und Verfahrensinnovationen. Solche Innovationen stellen neue oder an einen neueren technischen Stand angepasste Produkte oder Verfahren dar. Der Technologietransfer kann mit Beratungsleistungen durch Technologiemittler einhergehen.

Technologiegeber können Hochschulen, außeruniversitäre und außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen sein. Technologiemittler können Technologiezentren sowie Beratungsunternehmen im Freistaat Sachsen sein.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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