Sächsisches Kabinett beschließt Korruptionsregistergesetz

23.12.2008, 13:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das sächsische Kabinett hat heute (23.12.2008) beschlossen, den Entwurf des Sächsischen Zuverlässigkeitsüberprüfungsgesetzes dem Landtag zuzuleiten.

Ziel des Gesetzes ist es, die sächsischen Vergabestellen bei der Prüfung der Zuverlässigkeit von Bewerbern und Bietern bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu unterstützen. Der Entwurf enthält die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung und Führung eines Registers beim Wirtschaftsministerium, in das diejenigen eingetragen werden sollen, die wegen bestimmter Straftaten im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge oder deren Abrechnung von einem Gericht verurteilt wurden. Die Vergabestellen im Freistaat Sachsen werden durch das Gesetz verpflichtet, sich vor einer Auftragserteilung zu erkundigen, ob der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, in das Register eingetragen ist.

Nach Anhörung ist der Gesetzentwurf entsprechend den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und der Verbände der Wirtschaft überarbeitet worden. Staatsminister Thomas Jurk (SPD): „Die intensive Diskussion auch innerhalb der Staatsregierung hat sich gelohnt. Wir haben einen für die Vergabestellen einfacher handhabbaren Gesetzentwurf. Die Zahl der Registereintragungen wird im Internet veröffentlicht und bedarf somit keiner Einzelabfrage beim Register. Dem Rechtsstaatsgebot entsprechend sieht der Gesetzentwurf vor, dass niemand auf Grund eines Verdachtes in das Register eingetragen wird, sondern erst nach der rechtskräftigen Verurteilung.“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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