Umweltministerium schafft Übergangslösung für Biotoppflege
23.05.2008, 13:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat heute das Verfahren für die Umsetzung der Biotoppflege für das Jahr 2008 bekannt gegeben. Voraussichtlich ab Juli beginnen die öffentlichen Ausschreibungen der Leistungen. Die notwendige Naturschutzpflege soll somit ab September beginnen können. Mit dieser Übergangslösung soll die Durchführung der Landschaftspflege in diesem Jahr gesichert werden. Ab 2009 wird die Pflege von sächsischen Biotopen und Lebensräumen über die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ (NE) gefördert.
Die Finanzierung der Biotoppflege geriet mit der neuen EU-Förderperiode, die 2007 begann, ins Stocken. Während die meisten Bundesländer die Biotoppflege in das von Brüssel finanzierte Entwicklumgsprogramm für den ländlichen Raum aufgenommen haben, entschied sich der Freistaat Sachsen für eine Finanzierung aus Landesmitteln. Das ermöglicht im Gegensatz zur EU-Förderung höhere Fördersätze und eine flexible Umsetzung. Dabei wurde der sachliche und zeitliche Aufwand dieses Weges unterschätzt. Die Übergangslösung soll sicherstellen, dass noch im laufenden Jahr Pflegemaßnahmen realisiert und finanziert werden können.