Funktionalreform im Landtag beschlossen

22.01.2008, 17:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Umfangreiche Aufgaben des Staates werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie auf den Kommunalen Sozialverband übertragen. Die verbleibenden staatlichen Aufgaben werden in weniger Behörden gebündelt.

Vor dem Hintergrund des erheblichen Bevölkerungsrückganges, des steigenden Altersdurchschnitts der Bevölkerung und der rückläufigen Mittelzuweisungen an den Freistaat Sachsen hatten sich die Koalitionspartner nach der Landtagswahl 2004 verständigt, eine noch effizientere und transparentere Verwaltung zu schaffen. Diese soll durch ortnahe Verwaltung bürger- und unternehmensorientiert sein.

Das Innenministerium geht nach einer wissenschaftlichen Studie davon aus, dass bei voller Wirksamkeit der Reform jährlich rund 160 Mio. € eingespart werden können.

Neben Einsetzung einer Expertenkommission und der Beteiligung von rund 120 Verbänden hat nach dem Beschluss über die Einbringung des Reformwerkes in den Landtag am 15. Mai 2007 allein der Innenausschuss des Landtages mehr als 70 Stunden über das Reformwerk diskutiert. Mehr als 900 stenografische Seiten Protokolle sind dort entstanden. 80 Stellungnahmen von Verbänden und knapp 100 Bürgerschreiben wurden im Innenministerium ausgewertet.

Rund 4100 Stellen werden kommunalisiert. Betroffene Beschäftigte erhalten einen 3jährigen Kündigungsschutz.

Aufgaben, die kommunalisiert werden:
Übertragung von Aufgaben und Aufgabenteilen auf die künftigen Landkreise und Kreisfreien Städte:
• Alle Aufgaben der Vermessungsämter
• Teilaufgaben der bisherigen Regierungspräsidien u. a. in den Bereichen Umweltvollzugs- und Umweltfachaufgaben, Denkmalschutz,
• Teilaufgaben der bisherigen Straßenbauämter
• Teilaufgaben der Verwaltung für Familie und
Soziales
• Teilaufgaben der Sächsischen Bildungsagentur
• Teilaufgaben der Staatlichen Ämter für
Landwirtschaft
• Alle Aufgaben der Ämter für ländliche Entwicklung
• Teilaufgaben des Staatsbetriebs Sachsenforst
• Aus- und Fortbildungsaufgaben in verschiedenen Bereichen

Übertragung von Teilaufgaben des Landesamtes für Familie und Soziales auf den Kommunalen Sozialverband Sachsen, wie z. B. Vollzug des sozialen Entschädigungsrechts, der Hilfen für schwer behinderte Menschen und Förderaufgaben der Jugendhilfe.

Verlagerung von Aufgaben auf kreisangehörige Städte und Gemeinden:
• Im Bereich Ordnungswidrigkeiten, soweit sie für den Vollzug der Gesetze zuständig sind
• Verkehrsrechtliche Anordnungen bezogen auf Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen
• Darüber hinaus können Landkreise Aufgaben auf kreisangehörige Städte und Gemeinden zur Erprobung einer ortsnahen Aufgabenerfüllung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen.

Ein weiterer bedeutender Teil des Gesetzes ist die Funktionalreform im staatlichen Bereich:

Die Anzahl der Behörden wird um 42 reduziert werden.
Die Aufgaben, die auch weiterhin staatlich wahrgenommen werden sollen, wurden bei wenigen Behörden zusammengefasst:

Charakteristisch hierfür ist die grundsätzliche Konzentration:
• bei den Landesdirektionen und
• wenigen staatlichen Sonderverwaltungen.

Die neuen Landesdirektionen (ehemals Regierungspräsidien) sind inhaltlich ein neuer Behördentyp der mittleren allgemeinen Verwaltungsebene und Mittler zwischen den Staatsministerien und der kommunalen Ebene - aufgrund der umfangreichen Kommunalisierung vorrangig mit Aufsichtsaufgaben betraut und zudem mit Bündelungsaufgaben versehen:
– bei Aufgaben, die einen hohen Spezialisierungsgrad erfordern
– räumlich über das Gebiet eines Landkreises hinaus Geltung beanspruchen
– oder zentral landeseinheitlich wahrgenommen werden müssen

Nur in hoch spezialisierten Aufgabenbereichen und auch bei Aufgaben mit besonderer Bedeutung wurden besondere Staatsbehörden und Staatsbetriebe vorgesehen:

Zu nennen sind u. a.:
– der Bereich Straßenbau,
– das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und
– der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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