Transparent, flexibel, leistungsorientiert

04.09.2012, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen

Die Sächsische Staatsregierung hat heute (4. September 2012) den von den Staatsministerien der Finanzen und des Innern eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz) zur Anhörung freigegeben.

Eine moderne Verwaltung braucht qualifizierte, motivierte und leistungsbereite Mitarbeiter. Bei der Reform spielen daher die Schaffung eines im Bundesvergleich wettbewerbsfähigen und leistungsorientierten Besoldungs- und Versorgungsrechts, lebenslanges Lernen und ein flexibles Laufbahnrecht, das zugleich die Mobilität zwischen den Bundesländern gewährleistet, eine wichtige Rolle. Darüber hinaus soll künftig der Einstieg für Quereinsteiger in die sächsische Verwaltung erleichtert werden. Gleichzeitig sollen die Wettbewerbsfähigkeit, die Qualität und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen gestärkt werden.

Das neu gestaltete Laufbahnrecht der Beamten bildet einen Schwerpunkt der Gesetzesänderung im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums des Innern und stellt zugleich einen Paradigmenwechsel im öffentlichen Dienst dar. Durch die grundlegende Laufbahnrechtsreform wird die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt erhalten und das Laufbahnsystem transparenter, schlanker und flexibler gestaltet. Durch die Reduzierung der derzeit vier auf zwei Laufbahngruppen erfolgt eine klare Unterscheidung in Laufbahnen mit Hochschulausbildung und solche ohne Hochschulausbildung. Der Zugang zu den Laufbahnen wird auch für Berufsgruppen geöffnet, die ihre Ausbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes absolviert haben. Der öffentliche Dienst muss qualifizierte Quereinsteiger gewinnen. Für Bewerber mit langjähriger geeigneter Berufserfahrung soll deshalb die Einstellung in ein Beamtenverhältnis erleichtert werden.

Hervorzuheben ist auch der höhere Stellenwert der Fortbildung, die nun verbindlich in Personalentwicklungskonzepten festzuschreiben ist. Karriereentwicklung wird künftig für Beamte wesentlich von der Bereitschaft zu eigener Fortbildung und Weiterqualifizierung abhängen.

Als wesentliche Neuerung im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums der Finanzen sollen in den Besoldungsordnungen A und R die sogenannten Dienst- beziehungsweise Lebensaltersstufen durch Erfahrungsstufen ersetzt werden. Dabei wird die bereits im geltenden Recht verwirklichte Verknüpfung von beruflicher Erfahrung und Bezahlung durch eine stärkere Individualisierung deutlicher betont. Zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst soll die derzeitige Leistungsbezahlung ausgebaut werden. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung sollen die Möglichkeiten eines flexiblen Eintritts in den Ruhestand erweitert werden.

Ebenfalls mit Blick auf die demografische Entwicklung setzt die Reform Akzente bei der Familienförderung. So ist vorgesehen, den Kinderzuschlag um 30 EUR pro Kind zu erhöhen.

Weiterhin sollen durch die Möglichkeit der Mitnahme der erworbenen Versorgungsanwartschaften Anreize für eine erhöhte Personalfluktuation zwischen öffentlichem Dienst und Wirtschaft gesetzt werden.

Gewerkschaften, Interessenverbände sowie die kommunalen Spitzenverbände können nunmehr zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. Anfang 2013 soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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