Kabinett stimmt Staatsvertrag zur Errichtung der _Stiftung für das sorbische Volk_ zu

14.07.1998, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am 14. Juli 1998 dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der _Stiftung für das sorbische Volk_ zugestimmt. Daneben wurden das Finanzierungsabkommen zwischen dem Bund und den beiden Ländern sowie der Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag bestätigt. In einer ergänzenden Protokollerklärung zum Finanzierungsabkommen verpflichten sich die beiden Länder, sich beim Bund im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen für die Beibehaltung des Finanzierungsanteils auf dem Niveau von 1998 einzusetzen. Sachsen und Brandenburg werden außerdem in einem Briefwechsel erklären, ihre jährlichen Zuwendungen in der derzeitigen Höhe beizubehalten. Das Zustimmungsgesetz wird nach Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die vertragschließenden Seiten dem Sächsischen Landtag zugeleitet.

Grundlage für die Errichtung der rechtsfähigen _Stiftung für das sorbische Volk_ ist eine gemeinsame Erklärung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg vom 19.10.1991, in der bereits die Aufgaben der Stiftung formuliert wurden. Dazu gehören u. a. die Förderung von Einrichtungen der Kunst, Kultur und der Heimatpflege der Sorben, der Präsentation sorbischer Kunst und Kultur, die Förderung der Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und der Identität in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die Förderung von Projekten, die der Zusammenarbeit mit anderen Volksgruppen und nationalen Minderheiten in Europa sowie der Pflege der historisch gewachsenen Verbindungen der Sorben zu den slawischen Nachbarn dienen. Die Finanzierung der Stiftung wird durch den Bund und die beiden Länder ermöglicht. 1998 teilen sich Bund und Länder den Gesamtbetrag von 32 Mio. DM. Davon trägt der Bund 16 Mio. DM, der Freistaat Sachsen ist aufgrund des Bevölkerungsanteils mit 10,7 Mio. DM und das Land Brandenburg mit 5,3 Mio. DM beteiligt. Der Bund wird seinen finanziellen Anteil von 16 Mio. DM auf 15 Mio DM in den Jahren 1999 und 2000 kürzen. Ab 2001 wird er die Zuwendungen jährlich um 1 Mio. DM bis zum Jahr 2007 auf einen Jahresanteil von 8 Mio. DM senken. Dagegen verpflichten sich die Länder, ihren Anteil in der bisherigen Höhe beizubehalten.

Die _Stiftung für das sorbische Volk_ ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Parlamentarische Beirat sowie der Direktor. Der Stiftungsrat setzt sich aus sechs Vertretern der Sorben, je zwei Vertretern des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg sowie einem brandenburgischen und zwei sächsischen Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften des deutsch-sorbischen Siedlungsgebietes zusammen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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