Gesetzentwurf über die Rechte der Sorben beschlossen

14.07.1998, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Staatsregierung beschloß auf ihrer Sitzung am 14. Juli 1998 den Gesetzentwurf über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen auf der Grundlage des Referentenentwurfs, den das Kabinett am 23. September 1997 bereits zur Anhörung freigegeben hatte. In den jetzt vorliegenden Entwurf wurden im Anhörungsverfahren vorgeschlagene Änderungen eingearbeitet. Er wird nun dem Sächsischen Landtag zugeleitet.
Das Sorbengesetz definiert die sorbische Volkszugehörigkeit und legt das sorbische Siedlungsgebiet fest. Es sieht einen Rat für sorbische Angelegenheiten beim Sächsischen Landtag vor. Das Gesetz gewährleistet Maßnahmen zum Schutz der sorbischen Sprache und zur Förderung von Kultur und Wissenschaft. Es regelt die Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Brandenburg. Es wird das Sorbengesetz von 1948 ablösen und entspricht so dem internationalen Niveau zur Regelung der Rechte nationaler Minderheiten. Mit dem Gesetz schafft die Staatsregierung Bedingungen für das sorbische Volk, gleichberechtigt mit deutschsprachigen Mitbürgern zu leben und seine Identität zu bewahren.
Zu den Änderungen nach dem Anhörungsverfahren gehört die Definition der sorbischen Volkszugehörigkeit: Einem Wunsch aus der Anhörung entsprechend bestimmt sich die Zugehörigkeit zum sorbischen Volk nur nach dem Bekenntnis, das frei und nicht nachprüfbar ist. Auch der Forderung, die Bestimmung des sorbischen Siedlungsgebietes im Gesetz selbst zu regeln, wurde aufgrund ihrer Bedeutung entsprochen. Neu ist ebenso, daß Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Anfragen in sorbischer Sprache Bescheide rechtskräftig in sorbisch verfassen können.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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