"Stiftung für das sorbische Volk"

15.10.1996, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett beschließt Zustimmung

zum Staatsvertrag mit dem Land Brandenburg 

zur Errichtung einer rechtsfähigen
"Stiftung für das sorbische Volk"

In der Sitzung vom 15.10.1996 hat das sächsische Kabinett dem Abschluß eines
Staatsvertrages mit dem Land Brandenburg zur Errichtung einer rechtsfähigen
"Stiftung für das sorbische Volk" zugestimmt. Damit wird das in der gemeinsamen
Erklärung vom 19.10.1991 in Lohsa von Bund, Land Sachsen und Land Brandenburg
formulierte Ziel umgesetzt. Gleichzeitig findet dadurch die Arbeit der bisher nicht
rechtsfähigen Stiftung Anerkennung als ein wirksames Instrument zum Schutz, aber
insbesondere zur Förderung der sorbischen Sprache, Kultur und Überlieferung.

An der Finanzierung dieser Stiftung beteiligen sich derzeit der Bund mit 50 %, die
übrige Finanzierung bringen der Freistaat Sachsen zu zwei Dritteln und das Land
Brandenburg zu einem Drittel auf. Dies soll auch künftig so sein. Damit die weitere
Beteiligung des Bundes auch längerfristig gesichert ist, werden Sachsen und
Brandenburg ihre Bemühungen fortsetzen, die Verantwortung des Gesamtstaates für
einen wirksamen Minderheitenschutz auch in einem mit dem Bund kurzfristig zu
schließenden Finanzierungsabkommen festzuschreiben.

Mit der Errichtung der rechtsfähigen "Stiftung für das sorbische Volk" sowie dem
Abschluß des Finanzierungsabkommens soll die Rechtsaufsicht über die Stiftung von
der Sächsischen Staatskanzlei in das Sächsische Ministerium für Wissenschaft und
Kunst übergehen. Gleichzeitig werden auch die Angelegenheiten der Sorben diesem
Ministerium zugeordnet.


Kontakt

Sächsische Staatsregierung

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
E-Mail: presse@sk.sachsen.de

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