50 Angehörige für die Sächsische Wachpolizei gesucht

24.02.2004, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern werden für die Dienstorte Chemnitz und Leipzig zum 03.05.2004 insgesamt 50 Angehörige für die Wachpolizei gesucht. Dabei werden voraussichtlich 10 Beschäftigte beim Polizeipräsidium Chemnitz und 40 Beschäftigte beim Polizeipräsidium Leipzig eingestellt.

Die Stellenausschreibung richtet sich nur an Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens 18 Jahre alt sind und das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Einstellung ist - vorbehaltlich der Ergebnisse des laufenden Gesetzgebungsverfahrens „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sächsische Wachpolizei“ - befristet für zwei Jahre bis zum 30.04.2006 vorgesehen.

Es ist beabsichtigt, geeignete Bewerber, die ihren Dienst in der Wachpolizei erfolgreich absolviert haben, unmittelbar im Anschluss in den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst einzustellen. Bewerbungsschluss ist der 13.03.2004. Nähere Einzelheiten zu den Einstellungsvoraussetzungen und das Bewerbungsformular erhalten Sie unter www.polizei.sachsen.de.

Die Sächsische Wachpolizei wurde im Jahr 2002 eingerichtet. Noch im gleichen Jahr absolvierten die ersten sächsischen Wachpolizisten ihre 12-wöchige Intensivausbildung und nahmen am 30.07.2002 ihren Dienst auf. Für die derzeitigen 197 Wachpolizisten ist geplant, dass sie entsprechend ihrer Eignung zum 1. Mai 2004 in die um sechs Monate verkürzte Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst bei der sächsischen Bereitschaftspolizei übernommen werden. Die Befugnisse der Wachpolizei, z. B. Befragung, Platzverweis und Durchsuchung von Sachen, sind gesetzlich geregelt. Die Ausbildung umfasst insbesondere die Schulung zu allgemeinen verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kenntnissen sowie die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten des präventiven und repressiven Eingriffsrechts, vor allem auch hinsichtlich der Anwendung von Zwangsmitteln. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Die Einsatzuniform der Angehörigen der Wachpolizei unterscheidet sich durch ein spezielles Ärmelabzeichen sowie andere Schulterklappen von der eines Schutzpolizisten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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